28. März 1944
Kritik Arbeiter Frauenwiderstand Wehrkraftzersetzung Rundfunkverbrechen
Sattlermeister Otto Beckmann und seine Ehefrau Erna wurden 1939 für mehrere Monate in Haft genommen, weil sie regelmäßig ausländische Sender wie den Londoner Rundfunk hörten. Nach einer Denunziation wurden sie am 31. Dezember 1943 erneut verhaftet. Am 28. März 1944 wurden Otto Beckmann zum Tode und seine Frau zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. In den Gerichtsakten ist zu lesen: „Der Verurteilte hat sich im Jahre 1943 wiederholt zersetzend geäußert und zu erkennen gegeben, daß er eine Wiederholung des Dolchstoßes von 1918 erstrebt." Otto Beckmann wurde am 30. Mai 1944 im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet.[1]
[1] Vgl. Jahnke, Karl Heinz: Sie dürfen nicht vergessen werden. Widerstand gegen die NS-Diktatur in Mecklenburg 1933-1945, Rostock 2005, S. 119.
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