1. Januar 1936
Sozialdemokratischer Widerstand Rundfunkverbrechen
„Der Sozialdemokrat Alfred Krüger aus Teterow empfahl dem Siedler Benedix aus Granzow bei Malchin, daß er Radio Moskau anstellen soll, wenn er die Wahrheit hören wolle. Das Sondergericht Rostock erhob deshalb Anklage wegen ‚Verstoß gegen das Heimtückegesetz‘ und verhängte gegen ihn, weil er ‚seine frühere marxistische Gesinnung nicht abgelegt hat‘, 18 Monate Gefängnis.“[1]
[1] Jahnke, Karl Heinz u. A.: Der antifaschistische Widerstandskampf unter Führung der KPD in Mecklenburg 1933 bis 1945, Berlin 1985, S. 157.