Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar: Zeuge Jehovas wird wegen angeblicher antinazistischer Äußerungen verhaftet und stirbt im KZ

20. April 1943

Zeugen Jehovas

Karl Glöde (1881–1943) zog mit seiner Frau Martha nach dem Ersten Weltkrieg von Wismar nach Tilsit / Ostpreußen (heute: Sowetsk, Russland). Dort schloss sich das Ehepaar den Bibelforschern (Zeugen Jehovas) an. 1937 kehrten sie nach Wismar zurück. In der Wismarer Maschinenfabrik arbeitete Karl Glöde in der Werkzeugausgabe. Zum Zeitpunkt seiner Rückkehr befand sich ein Großteil der Wismarer Zeugen Jehovas bereits in Haft, andere hatten sich zurückgezogen. Karl Glöde versuchte die Gemeinde im Untergrund zu reorganisieren. Er sprach offenbar mit anderen sehr freimütig über seine Glaubensüberzeugungen. Und er verweigerte öffentlich den Hitlergruß und den Beitritt in die NS-Organisationen. Ein Nachbar denunzierte ihn 1938 wegen angeblicher antinazistischer Äußerungen. Am 29. März 1938 verhaftete ihn die Gestapo, für sechs Wochen blieb er in Wismar in Untersuchungshaft. Dann wurde er am 14. Mai 1938 vom Sondergericht Schwerin wegen Aufrechterhaltung der Vereinigung Internationaler Bibelforscher trotz Verbotes und auf Grundlage der §§ 1 und 4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (Reichstagsbrandverordnung) zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zur Haftverbüßung kam Karl Glöde in die Strafanstalt Dreibergen-Bützow. Am 19. Oktober 1938 kam es zu einer erneuten Verhandlung vor dem Schweriner Sondergericht. Karl Glöde wurde zu weiteren drei Jahren Haft wegen „nichtöffentlicher gehässiger Äußerungen über leitende Personen des Staates“ – die er offenbar im Gefängnis gemacht hatte – verurteilt. Grundlage des Urteils war das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 (Heimtückegesetz). Das Amtsgericht Schwerin verurteilte ihn am 29. Januar 1941 nochmals wegen „Beleidigung“ nach §§ 185 und 194 des Strafgesetzbuches zu zwei Monaten Haft.

Karl Glöde war allerdings schon im August 1939 in das KZ Sachsenhausen deportiert worden. Von dort kam er in das KZ Neuengamme bei Hamburg, wo er am 20. April 1943 verstarb. Als Todesursache wurde Herzinsuffizienz angegeben.*

 

* Bersch, Falk: Stolpersteine in Wismar. Wismar 2018, S. 54–56.