Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar: Zeuge Jehovas organisiert in Wismar Treffen bei dem kritisches Schreiben verfasst und verschickt wird

12. Februar 1935

Zeugen Jehovas

Heinrich Woest (1886–1938), selbständiger Schuhmacher aus Wismar, schloss sich etwa 1921 der Internationalen Bibelforscher Vereinigung (Jehovas Zeugen) an. Während der Zeit des Nationalsozialismus war er in der Wismarer Bibelforschergemeinde einer der verantwortlichen Leiter. Am 7. Oktober 1934 nahmen Jehovas Zeugen trotz Verbot ihr öffentliches Missionswerk im Deutschen Reich wieder auf. Für diesem Tag organisierte die Zentrale in Brooklyn / New York eine weltweite Protestaktion. Neben etwa 20.000 Telegrammen aus aller Welt erreichten auch 1.032 Briefe aus Deutschland, die einen vorgefassten Text enthielten, die Hitlerregierung, in dem es u.a. hieß: „Es besteht ein direkter Widerspruch zwischen Ihrem Gesetz und Gottes Gesetz. Wir folgen dem Rat der treuen Apostel und ‚müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen‘, und das werden wir auch tun.“ Heinrich Woest organisierte in Wismar eine Zusammenkunft, bei der das Schreiben verfasst, mit „Jehovas Zeugen, Ortsgruppe Wismar“ unterzeichnet und abgeschickt wurde. Woest wurde am 12. Februar 1935 von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Am 13. Mai 1935 tagte das Schweriner Sondergericht in der Landeshauptstadt gegen ihn sowie acht weitere Zeugen Jehovas aus Mecklenburg, denen eine Teilnahme an der Zusammenkunft am 7. Oktober 1934 vorgeworfen wurde. Heinrich Woest wurde wegen Vergehens gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (Reichstagsbrandverordnung) zu vier Monaten Gefängnishaft verurteilt. Nach seiner Entlassung aus der Strafanstalt Dreibergen-Bützow am 13. Juni 1935 setzte er sich weiter für seinen Glauben ein. Er hielt den Kontakt mit reisenden Vertretern der IBV aufrecht, führte religiöse Zusammenkünfte durch und beschaffte sich die verbotene Literatur der Glaubensgemeinschaft. Anfang September 1936 wurde er erneut verhaftet. Einen großen Teil der „Schutzhaft“ verbüßte er in der Haftanstalt Neustrelitz-Strelitz, von dort überführte man ihn am 3. Februar 1937 wieder nach Wismar, wo das Schweriner Sondergericht gegen ihn und sieben weitere Angeklagte tagte. Er erhielt zwei Jahre Gefängnis, wieder auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung. Im Urteil wurde seine Strafe mit den Worten begründet: „Seine Einstellung gegenüber dem Staate ist durchaus gefährlich. Er verweigert den Kriegsdienst und lehnt den deutschen Gruß ab.“ Noch am selben Tag kam Heinrich Woest zurück nach Neustrelitz-Strelitz, wo er bis zum 28. Mai 1938 blieb. Dort erklärte er am 25. April 1937 auf die in einem Formular gestellte Frage, auf welche Veranlassung er die „Tat“ begangen habe: „Aus Liebe im Vertrauen und Glauben zu Gott.“ Auch gab er an, keine strafbaren Handlungen begangen zu haben. Die letzten Monate seiner Haftstrafe verbüßte er in Dreibergen-Bützow. Statt am 3. Oktober 1938 entlassen zu werden, nahm ihn die Gestapo erneut in „Schutzhaft“. Anfang Oktober kam er nach Neustrelitz-Strelitz. Am 6. November 1938 wurde er von dort in das Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht, das er nur wenige Monate überlebte. Er verstarb am 8. Februar 1938.*

 

* Bersch, Falk: Stolpersteine in Wismar. Wismar 2018, S. 99–102.