Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Ueckermünde: Zeugen Jehovas bleiben Lehre treu

27. September 1943

Zeugen Jehovas

Martha und Karl Gerke waren Zeugen Jehovas in Ueckermünde. Sie wurden im September 1936 verhaftet und wegen ihrer fortgesetzten Missionsarbeit zu mehreren Monaten Haft verurteilt.[1]  Das Stettiner Sondergericht verurteilte auch am 27. September 1943  fünf Zeugen Jehovas aus Ueckermünde zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren. Begründung: Weil sie  „‘ihrer Lehre treu geblieben‘ und ‚den Bund mit Gott nicht brechen‘ konnten. Besonders das Durchführen von Bibelbesprechungen wurde ihnen zur Last gelegt, ‚obwohl sie wussten, dass ihr Verhalten strafbar war, haben sie […] nach Gottes Wort zusammenkommen sollen und wollen, denn dieses besage, ‚dass sie Gott mehr gehorchen sollten als den Menschen‘. Die Verweigerung des Dienstes in der ‚Technischen Nothilfe‘ bzw. in Rüstungs- und Munitionsbetrieben und des Hitlergrußes sowie finanzielle Unterstützung einer im KZ befindlichen Glaubensschwester waren für das Urteil ebenfalls ausschlaggebend.“[2]

[1] Inachin, Kyra T.: Von Selbstbehauptung zum Widerstand. Mecklenburger und Pommern gegen den Nationalsozialismus 1933 bis 1945, Kückenshagen 2005, 161.

[2] Friedrich-Ebert-Stiftung. Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern: Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg und Vorpommern, Schwerin 2007, S.70f. http://library.fes.de/pdf-file...