3. Februar 1945
Der Traktorfahrer Anton Slepan und seine Ehefrau Berta aus Testorf wurden am 3. Februar 1945 zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter werteten es als Beihilfe zur Fahnenflucht, dass sie ihren Sohn, der nicht zu seiner Wehrmachtseinheit zurückkehren wollte, bei sich versteckten. In einer Akte steht: „Die S. konnte es nicht über das Herz bringen, ihn am Heiligabend fortzuschicken, als er um Brot bitten kam.“ Der Sohn wurde später festgenommen und zum Tode verurteilt.[1]
[1] Vgl. Jahnke, Karl Heinz: Der antifaschistische Widerstandskampf unter Führung der KPD in Mecklenburg 1933 bis 1945, Berlin 1985, S. 272f.