Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Röbel: Franz Mensing hört Radio Moskau

1. Juli 1940

Rundfunkverbrechen

Im Jahr 1940 wurde der Röbeler Arbeiter Franz Mensing wegen Hörens von Radio Moskau zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Bereits 1933  und 1935 war er monatelang in Haft.[1]

 

[1] Vgl. Jahnke, S. 189. „Ein weiteres Beispiel ist der POL-Leiter der KPD-Ortsgruppe Röbel, Genosse Franz Mensing. AIs Arbeiter fand er 1923 den Weg zur Partei und wurde 1932 von seinen Genossen in diese Funktion gewählt. Bereits 1933 nahmen die Faschisten den Kommunisten Franz Mensing 3 Monate in Schutzhaft. 1935 wurde er erneut verhaftet, weil die Nazis ihn verdächtigten, Waffen verborgen zu haben. Trotz aller Bemühungen gelang es ihnen nicht, diesen Verdacht zu bestätigen. So mußte Genosse Mensing nach einem Monat Untersuchungshaft entlassen werden. Am 20. März 1940 wurde Genosse Mensing wiederum verhaftet und angeklagt, die Nachrichten des Moskauer Rundfunks abgehört und verbreitet zu haben. Bei Gesprächen war er bemüht, seinen Gesprächspartnern die Schuld der Faschisten am Krieg zu erläutern. Am 26. März 1940 erhob der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Schwerin Anklage gegen den Genossen Mensing, der im Ergebnis der folgenden Verhandlung zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus verurteilt wurde.“ Schmeer, S. 35f.