1. Juli 1963
Aktion Sühnezeichen Widerstand aus der Evangelischen Kirche
Der wohl erste Störversuch eines Lagers der „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“[1] durch DDR-Behörden fand Anfang Juli 1963 in Müsselmow statt. Von den Lagerteilnehmern sollte in der Kirche das Gestühl entfernt, Wände gestrichen und das Friedhofsgelände in Ordnung gebracht werden. Nachdem Pastor Gerhard Dück den Bürgermeister wie auch den LPG-Vorsitzenden informiert hatte, verbot der Bürgermeister anschließend das Lager wegen neu erlassener Durchführungsbestimmungen zur Feriengestaltung. Dem widersetzten sich der regionale Superintendent wie auch der Landesbischof unter Verweis darauf, dass die Teilnehmer sämtlich über 18 Jahre alt seien. Die jungen Lagerleiter, ein Theologiestudent und eine Vikarin, widersetzten sich auch dem Verbot, woraufhin sie zwei Stunden nach Lagerbeginn der Bürgermeister besuchte und erneut die Genehmigung untersagte. Vier Tage nach Beginn des Lagers erschien der Mitarbeiter für Kirchenfragen beim Rat des Kreises Sternberg und begründete das Verbot des Lagers nun mit der privaten Unterkunft der Lagerteilnehmer. Nach einer Woche wurden die beiden Lagerleiter zum Rates des Bezirkes zitiert, wo ihnen eröffnet wurde, dass sie weiterarbeiten dürften, sich aber wie Urlauber verhalten müssten und nicht öffentlich in Erscheinung treten dürften.[2]
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/...
[2] Vgl. Anton Legerer: Tatort: Versöhnung. Aktion Sühnezeichen in der BRD und in der DDR und Gedenkdienst in Österreich, Leipzig 2011, S. 264f.