6. Juni 1933
Sozialdemokratischer Widerstand Schulen
„Der Reichsbannerführer und sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Karl-Ludwig Strutz aus Lübz, bereits am 2. Mai 1932 im sogenannten Landesfriedensbruchprozeß zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, erhielt am 6. Juni 1933 seine fristlose Entiassung aus dem Schuldienst.“[1]
[1] Jahnke, Karl Heinz u. A.: Der antifaschistische Widerstandskampf unter Führung der KPD in Mecklenburg 1933 bis 1945, Berlin 1985, S. 77f.
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