Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald: Häufung von Widerstand gegen das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuches

1. Januar 1936

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuches Frauenwiderstand

Seit 1935 protestierten Teile der Bevölkerung gegen das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.  Der Reichsinnenminister veranlasste deshalb noch im selben Jahr Berichte der Gesundheitsämter über diese Vorfälle. Der Greifswalder Amtsarzt Peiper berichtete, „dass sich in verstärktem Maße ‚ein Widerstand gegen das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchs bemerkbar [macht]‘. Er zählte die verschiedenen Formen des Widerstandes von unrichtigen Angaben in erbbiologischen Fragebögen, über das Nichtbefolgen von Vorladungen des Gesundheitsamtes bis zur Vernichtung der BG-Beschlüsse auf. Ebenso bemerkte er kritisch, dass vom Recht der Berufung gegen EG-Urteile viel häufiger als früher Gebrauch gemacht würde und zitierte als Beispiel u.a. den Brief einer Mutter, die darin gegen die Sterilisation ihres Sohnes ankämpfte. ‚Ich protestiere gegen diese Anordnung als Mutter meines Sohnes, der jetzt ein tüchtiger Mensch ist und sich redlich bemüht. Sie werden ihn mir zunichte machen.‘" [1]

[1] Pfau, Arne: Die Entwicklung der Universitäts-Nervenklinik (UNK) Greifswald in den Jahren 1933 bis 1955, Husum 2008, S. 42.