1. Juni 1938
„Das Sondergericht Rostock verurteilte den Zahnarzt Emil Janßen aus Feldberg am 1. Juni 1938 zu 21 Monaten Gefängnis, weil er ‚Rußland als Kulturland‘ bezeichnete, dessen Verhältnisse vorbildlich für Deutschland und die deutschen Arbeiter seien.“[1]
[1] Jahnke, Karl Heinz u. A.: Der antifaschistische Widerstandskampf unter Führung der KPD in Mecklenburg 1933 bis 1945, Berlin 1985, S. 156.