Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar: Diakon und Jugendwart Herbert Büdke verurteilt

16. Mai 1953

Junge Gemeinde Evangelische Jugendarbeit

Der am 2. Januar 1953 verhaftete Wismarer Diakon und Jugendwart Herbert Büdke war einer der herausragenden Köpfe der Jungen Gemeinde Mecklenburgs. In den Verhören wurde ihm vorgeworfen, die „DDR, was ‚den totalen politischen Anspruch und den dogmatischen Charakter‘ betrifft, ‚mit dem Dritten Reich‘ gleichgesetzt zu haben. Auch habe er in den Jugendstunden behauptet, dass ‚der Materialismus nicht alles klären kann‘. Zur Anklage gereichten ihm letztlich drei ‚Vergehen‘: So habe er behauptet, dass die SED ‚gegen die Kirche eingestellt‘ sei und ‚der Friede in der Welt nur erhalten werden kann in Verbindung mit Gott‘. Zum zweiten wies er die Jugendlichen in einer Diskussion darauf hin, ‚dass ein bewusster Christ nicht Funktionär der Freien Deutschen Jugend sein kann‘. Zum dritten habe er 1952 in West-Berlin an einer Tagung kirchlicher Jugendmitarbeiter teilgenommen…..Das Bezirksgericht Rostock verurteilte den Diakon am 16. Mai 1953 wegen falscher ‚Auslegung der christlichen Lehre‘ zu acht Jahren Zuchthaus.“[1] ….1955 wurde die Haftzeit auf fünf Jahre herabgesetzt.

[1] Halbrock, Christian: „Freiheit heißt, die Angst verlieren“ Verweigerung, Widerstand und Opposition in der DDR: Der Ostseebezirk Rostock, Göttingen 2014, S. 82f.