Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Vipperow: DIE MOBILEN FRIEDENSSEMINARE IM OSTEN MECKLENBURGS Langversion/Teil IV

1. Januar 1989

Friedensseminare

 

Vipperow: DIE MOBILEN FRIEDENSSEMINARE IM OSTEN MECKLENBURGS Langversion/Teil IV

 

1.     DIE SED, DIE STAATLICHEN ORGANE UND DAS MOBILE FRIEDENSSEMINAR

 

1.1.  Die SED

 

Da die Überlieferung aus dem SED-Apparat sehr spärlich ist, kann nicht be- oder widerlegt werden, daß die SED auf ZK- oder Bezirksebene durchgehend die zentrale und anleitende Instanz unter den das Seminar bearbeitenden Organen und Organisationen war.

In einer auszugsweise im Buch von von Saß/von Suchodeletz abgedruckten Stasiakte wurde anscheinend unter Bezug auf die Frage der Einreise von Ausländern zu den Friedensseminaren festgestellt: „Forderung/Standpunkt ZK der SED, Genosse Krenz: Erkannten feindlich-negativen Kräften ist die Einreise nicht zu gestatten.“[1] Inwieweit das Politbüromitglied Egon Krenz sich hier tatsächlich explizit auf die Friedensseminare bezieht, geht aus dem Aktenauszug nicht hervor. Eine schriftliche Äußerung von Egon Krenz bezüglich des Friedensseminars konnte weder in den zeit- und sachnahen Akten des Büros Krenz noch in denen von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen gefunden werden.

Das Gesprächsprotokoll, das am 30. August 1985 in der Abteilung Kirchenfragen beim ZK der SED angefertigt wurde und einige weitere Dokumente belegen aber, daß die SED auch auf Staats- und Bezirksebene an der Aufklärung und Verhinderung des Mobilen Friedensseminars interessiert war.

Die Informationsbeschaffung zum Mobilen Friedensseminar erfolgte nahezu ausschließlich über das MfS, so daß der Informationsstand der SED nie über den der Staatssicherheit hinausging. Konkrete Initiativen der SED zur weiteren Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars sind nur in einem Fall belegbar. In einer Aufgabenstellung der Koordinierungsgruppe Kirchenpolitik bei der Bezirksleitung Neubrandenburg der SED wurde 1987 eine „Information zum Friedensseminar“ geplant.[2] Der Rat des Bezirkes Neubrandenburg stellte zudem gemeinsam mit dem Rat des Kreises Röbel am 9. August 1987 fest, daß sich „die Zusammenarbeit im Rahmen der Koordinierungsgruppe bei der Bezirksleitung der SED“[3] positiv ausgewirkt hätte.

Demzufolge ist der SED lediglich für einige Jahre eine anleitende und koordinierende Rolle bei der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars zuzuschreiben. Alle Hierarchiestufen der Partei aber wurden jährlich über das Friedensseminar informiert.

 

1.2.  Die kirchenpolitischen Verwaltungsorgane

 

Auf Seiten der exekutiven Organe des Staatsapparates befaßte man sich auf allen Ebenen mit dem Mobilen Friedensseminar, vom Staatssekretär für Kirchenfragen bis hin zu den Bürgermeistern der Gemeinden, in denen es stattfand. Hierbei standen die Beschaffung von Informationen, deren Weiterleitung an höhere Instanzen und das Gespräch mit kirchlichen Amtsträgern im Mittelpunkt.

 

Der innerhalb dieser Hierarchie vorhandene Fluß kirchenpolitischer Information basierte vornehmlich auf den „Kirchenpolitischen Berichten“. Nach einem definierten Schlüssel wurden in ihnen Berichte über kirchenpolitisch relevante Themen des jeweiligen Verantwortungsgebietes summarisch zusammengefaßt und an die jeweils übergeordnete Behörde weitergegeben.

Bürgermeister kleiner Gemeinden waren in dieses Informationssystem nicht umfassend und regelmäßig einbezogen. Zwar hieß es in einer „Konzeption für die Durchsetzung der Staatspolitik in Kirchenfragen bis zum XI. Parteitag der SED“ des Stellvertreters des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Kreises Neustrelitz vom Januar 1985: „Aufbau eines Schriftlichen Informationssystems durch Bürgermeister, in deren Verantwortungsbereich kirchliche Amtsträger tätig sind, an den Vorsitzenden des Rates des Kreises zu folgenden Schwerpunkten:

es weist aber nichts darauf hin, daß diese Konzeption in vollem Umfang realisiert worden ist. Grund hierfür kann einerseits eine gewisse Trägheit und Interesselosigkeit einer Mehrheit der Bürgermeister sein. Vielmehr aber muß in der Konzeption des Aufbaus eines solchen Informationssystems eine von vielen sinnlosen Verpflichtungen von unteren Kadern im Vorfeld staats- und parteipolitischer Ereignisse gesehen werden, deren Realisierung zu keinem Zeitpunkt ernsthaft intendiert war.

Die genannten Sofortmeldungen und die Berichterstattung nach erfolgten Gesprächen mit Amtsträgern dürften schon vor 1985 zum Aufgabenbereich der Bürgermeister des Kreises Neustrelitz gehört haben, wie es ab 1983 beispielsweise für den Kreis Malchin nachweisbar ist.[5]

Regelmäßig hingegen erfolgte die Berichterstattung der Stellvertreter für Inneres der Räte der Kreise und ihrer Mitarbeiter für Kirchenfragen an den Stellvertreter für Inneres des Rates des Bezirkes Neubrandenburg, Geisler, und seinen Mitarbeiter für Kirchenfragen, Schiller.[6] Sehr wahrscheinlich ist, daß die Mehrheit der Mitarbeiter für Kirchenfragen auf Kreis- und Bezirksebene IM des Staatssicherheitsdienstes waren, somit dem Staatssicherheitsdienst berichteten und von diesem Instruktionen erhielten.[7]

Vor allem in den kirchenpolitischen Berichten des Stellvertreters für Inneres des Kreises Röbel an Geisler war das Mobile Friedensseminar ein besonderes und immer wiederkehrendes Thema.[8] Aber auch die anderen Kreisverwaltungen, in denen das Mobile Friedensseminar stattfand, thematisierten in ihren Berichten das Mobile Friedensseminar.[9]

Das Gewicht, welches dem Seminar in diesen Berichten beigemessen wurde, hielt sich bis in die kirchenpolitischen Berichte des Rates des Bezirkes an den Staatssekretär für Kirchenfragen durch. Regelmäßig berichtete der Stellvertreter für Inneres beim Rat des Bezirkes Neubrandenburg an den Staatssekretär im Vorfeld und der unmittelbaren Folgezeit des Friedensseminars.[10]

Neben diesen regelmäßigen „Kirchenpolitischen Berichten“ hatte der das Mobile Friedensseminar betreffende Informationsfluß vor allem die Gestalt anlaßbezogener Berichte, deren Anzahl in den Zeiträumen, in denen die Seminare stattfanden, wesentlich zunahm.[11] Mittels ihrer erfolgte der Informationsfluß vom Ortsbürgermeister über die Räte der Kreise und der Bezirke zum Staatssekretär für Kirchenfragen.

 

Dieser verfaßte wahrscheinlich die innerhalb dieses Administrationsbereiches generell zu befolgenden Beschlüsse und Direktiven. Solche für die unteren Administrationsebenen erließ dann der Rat des Bezirkes Neubrandenburg. Wieder andere Beschlüsse wurden von verschiedenen Koordinierungsgruppen zwischen SED, Staatssicherheitsdienst, DVP und Verwaltung formuliert und innerhalb der administrativen „offiziellen Kirchenpolitik der DDR“ exekutiert. Dies geschah in der Regel in Form von Gesprächen zwischen Vertretern des Staates und der Evangelischen Kirche.

Markus Meckel (und damit das Friedensseminar) war Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Gysi, und Bischof Stier.[12] Häufig war das Friedensseminar das einzige Thema von Gesprächen des Stellvertreters für Inneres beim Rat des Bezirkes, Geisler, und seinem Mitarbeiter für Kirchenfragen, Schiller, mit den Landessuperintendenten Timm und Winkelmann.

Initiiert waren diese Gespräche und Themen häufig durch das MfS. Auch die Gespräche der Mitarbeiter für Kirchenfragen bei den Räten der Kreise mit den Pastoren oder den Bürgermeistern, in deren Gemeinden das Mobile Friedensseminar stattfand, waren zentral angeregt und geplant. Schulungen, Einbindungskonzeptionen und Gesprächsleitlinien belegen dies.

Parallel zur Einsatzgruppe des Staatssicherheitsdienstes arbeitete im Jahr 1985 eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, der „Gen. Schiller, Gen. Rohloff, Mitarbeiter für Kirchenfragen von den RdK Röbel und Malchin“ angehörten. „Diese Arbeitsgruppe ist ab 9. - 11.8.85 direkt im Rat des Kreises Röbel tätig. Zeitweilig sind bestimmte Genossen hinzuzuziehen. Diese Arbeitsgruppe sichert

In einer „Information an den Genossen Chemnitzer“ hieß es dazu später: „Die 1. Kreissekretäre der betreffenden Kreise wurden durch die Kreisdienststellen des MfS laufend informiert. Ab 3. 8. erfolgte eine tägliche Information. In Röbel selbst war in der Zeit vom 9. 8. bis 11. 8. 85 eine ständige Arbeitsgruppe tätig.“ [14]

Die Mitarbeiter für Kirchenfragen der Kreise hatten 1985 vom 3. bis zum 8. August „täglich bis 11.00 Uhr eine telef. Information über den Direktapp. des Gen. Geisler von den Kreisen Waren, Neustrelitz und Malchin zu geben; bis 12.00 Uhr der Kreis Röbel [...] Die Information sollte den jeweiligen Ort enthalten, Teilnehmer, Zusammensetzung, Teilnahme von Ausländern, wie ist die Unterbringung, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Gesprächsinhalte und Diskussionen, evtl. Materialverteilung, Plakatierung, Anmeldung im Hausbuch, evtl. Auftreten von kirchlichen Leuten von außerhalb, Teilnahme von Gemeindegliedern u.ä.m.“[15]

Daß dieses Informationsystem funktionierte, belegen einige überlieferte Berichte, die jedoch inhaltlich nicht an den Informationsstand des Staatssicherheitsdienstes heranreichen.[16]

 

1.3.  Der Staatssicherheitsdienst

 

„Es erfolgte eine politisch-operativ abgestimmte Zusammenarbeit der HA XX mit den Bezirksverwaltungen Neubrandenburg, Schwerin, Rostock und Berlin, insbesondere durch den Einsatz von IM.“[17] Dieser Satz aus dem „Operativen Anhang zur Durchführung der kirchlichen Veranstaltungen in den Bezirken Schwerin und Neubrandenburg“ vom 13. August 1984 läßt den Aufwand und das hauptsächliche Mittel erkennen, mit welchem das MfS zwischen 1984 und 1988 das Mobile Friedensseminar bearbeitete.

Der Staatssicherheitsdienst war schon früh, am 28. Januar 1982, durch einen IM-Bericht von Thiedt über die Planung des 1. Mobilen Friedensseminars informiert worden. Ab dem 11. Mai 1982 wurde der Organisator des Friedensseminars, Markus Meckel, mittels einer Operativen Personenkontrolle bearbeitet. Spätestens seit dem 25. August 1982 war auch die Hauptabteilung XX im Ministerium für Staatssicherheit in Berlin über die Durchführung des Mobilen Friedensseminares informiert.

Die das Mobile Friedensseminar 1982 betreffende Aktenüberlieferung aus den Organen der Staatssicherheit ist vergleichsweise gering. Mit Beginn des Jahres 1983 aber setzt eine breite Überlieferung ein. Diese umfaßt alle Ebenen des Ministeriums von der Hauptabteilung XX in Berlin bis zu diversen Kreisdienststellen. Mit dem Ende des Jahres 1988 endet die Aktenüberlieferung in dieser Breite und wird 1989 in wesentlich geringerem Umfang fortgesetzt.

 

4.3.1.      Die kirchenpolitische Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit

 

Die kirchenpolitische Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit (im folgenden HA XX/4) war gemäß dem Linienprinzip des Ministeriums für Staatssicherheit die entscheidende unter all den Abteilungen, die durchgängig mit der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars befaßt waren. Von 1979 bis zu ihrer Auflösung 1989 wurde sie von Oberst Joachim Wiegand geleitet, dessen erster Stellvertreter Oberst Klaus Roßberg war. Alle in den Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit zum Mobilen Friedensseminar gewonnenen Erkenntnisse von operativer Relevanz wurden an die HA XX/4 weitergeleitet. Hier wurden die Maßnahmepläne zur geheimdienstlichen Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars und seiner Teilnehmer erarbeitet, mindestens von den Bezirksverwaltungen eingereicht und genehmigt.

Die unterschiedliche Häufigkeit der Nennung der Namen von Mitarbeitern dieser Abteilung abwägend, kann als sicher angenommen werden, daß Oberst Klaus Roßberg der ranghöchste, laufend über Entwicklungen informierte und mit der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars befaßte Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit war. Diese Annahme wird durch den Fakt gestützt, daß Roßberg zweimal unter Legende Meckel persönlich aufsuchte, um ihn in Gesprächen zu einer Haltungs- und Handlungsänderung zu bewegen.

Die Namen des Leiters des für die Evangelische Kirche innerhalb der HA XX/4 zuständigen Referates I und seines Stellvertreters (Steffen Reiche/Peter Jaschke) werden in den Akten nicht ein einziges Mal genannt. Hingegen findet der Stellvertreter des Leiters des für Operative Vorgänge im Bereich der PUT zuständigen Referates V, Major Lothar Pfeufer, Erwähnung.

Daß das Mobile Friedensseminar von der HA XX/4 ausschließlich unter dem Aspekt der PUT und nicht dem seiner kirchlichen Angebundenheit bearbeitet wurde, kann nicht mit Sicherheit behauptet werden. Dazu müßte bekannt sein, welche Angestellten der HA XX/4 sich mit welchen Aufgaben hinter der häufig wiederkehrenden Formulierung „Ein Mitarbeiter der HA XX/4)“ verbergen.

Die auf das Mobile Friedensseminar bezogene Arbeit der HA XX/4 bestand hauptsächlich darin, die aus den Bezirksverwaltungen des MfS (vor allem der in Neubrandenburg) eintreffenden Berichte, nebst denen der von der HA XX/4 selbst geführten IM, auszuwerten und auf dieser Grundlage Maßnahmepläne zu beschließen oder Direktiven und Leitlinien für die BVs zu formulieren. Die Maßnahmepläne und Leitlinien galten für die BVs gemäß dem Befehlsprinzip als handlungsanleitend. Sie enthielten beispielsweise genaue Definitionen der Verdachtsgründe und möglichen Straftatbestände, hinsichtlich derer gegen Teilnehmer und vor allem Veranstalter des Mobilen Friedensseminars ermittelt werden sollte. Des weiteren wurden hier die Zersetzungsmaßnahmen beschlossen, mittels derer die in Operativen Vorgängen (OV) bearbeiteten Teilnehmer des Seminars als Person zerstört, mindestens aber öffentlich verächtlich gemacht werden sollten.

Im Rahmen der langfristig ausgelegten Zersetzungs- und Ermittlungsarbeit veranlaßte oder unternahm die HA XX/4 auch kurzfristige Maßnahmen. Auf ihren Befehl hin wurden an Grenzübergangsstellen westdeutsche und holländische Seminarteilnehmer überprüft, Abhörmaßnahmen gegen Meckel eingeleitet oder Einreisesperren verhängt. Auch an den temporären Arbeitsgruppen, die während der einzelnen Seminare vor Ort arbeiteten, war jeweils mindestens ein Mitarbeiter der HAXX/4 beteiligt.

Die HAXX/4 war in ihrer Entscheidungsfindung aber keineswegs autonom. Sie agierte in einem Rahmen, den höhere Instanzen innerhalb des Ministeriums vorgaben. So hieß es in einer Akte: „Die Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes dieser operativen Kräfte und Mittel erfolgte entsprechend den Befehlen und Weisungen des Stellvertreters des Ministers, Genossen Generalleutnant Mittig, des Leiters der Hauptabteilung XX und der Leiter der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit Schwerin und Neubrandenburg auf der Grundlage vorliegender Konzeptionen und Maßnahmepläne.“[18]

Ob und inwieweit sich der Stellvertreter Mielkes, Mittig, und der Leiter der Hauptabteilung XX, Paul Kienberg, mit dem Mobilen Friedensseminar befaßten, geht aus den hier verwendeten Akten nicht hervor. Spätestens seit September 1983 aber war Kienberg über das Wirken des Vipperower Friedenskreises und seines Leiters Meckel informiert.

In Fragen, welche die Zuständigkeit und Kompetenz der HA XX/4 überschritten, wurden andere Abteilungen innerhalb der Hauptabteilung XX oder andere Hauptabteilungen in Entscheidungsfindungen und Maßnahmen miteinbezogen. In einem Operativplan der BV Neubrandenburg zur Bearbeitung der OPK „Wanderer“ hieß es: „Im Ergebnis der Absprache mit dem Leiter der Hauptabteilung XX/9 Genosse OSL Reuther am 21. Januar 1983 ergeben sich außer der zentralen Bedeutung der OPK und vorliegenden operativen Erkenntnissen der Vorgangsbearbeitung der HA XX/9 zum Sachverhalt sowie erarbeiteter Verbindungen und Kontakte notwendige Koordinierungsmaßnahmen in der Bearbeitungsrichtung gemäß §§100 und 99 StgB“.[19] Diese Abteilung 9 der HA XX widmete sich vornehmlich der politischen Opposition und ihrer Auslandskontakte. Weiter hieß es: „... koordinierende Maßnahmen erfolgten durch persönliche Absprachen des Leiters des Referates V mit dem Leiter der HA XX/9.“

Unverständlich bleibt hingegen, welche Funktion die HA XX/2 bei der von Kienberg in einem Brief an die BV Neubrandenburg vom 6. August 1984 geforderten Bearbeitung der Teilnehmer eines Vorab-Seminares zum Mobilen Friedensseminar übernehmen sollte. Nach Schröter/Gill widmete sich diese Abteilung

„-     Nazi-Kriegsverbrechen;

Auch die Hauptabteilungen VI und VII, die in einer Information der BV Neubrandenburg an das Ministerium in Berlin „Über die Durchführung eines sogenannten Friedensseminars“ erwähnt wurden, waren in die Bearbeitung des Mobilen Friedensseminares einbezogen. Die Teilnehmer des Friedensseminars aus der BRD, die darin als „bekanntwerdende ausländische Teilnehmer, die bei Aufenthalten in der DDR politisch negativ in Erscheinung traten“ bezeichnet werden, „erhalten im Zeitraum vom 3.- 11. 8. 1985 keine Genehmigung zur

 

 

Einreise in die DDR. In diesem Zusammenhang erfolgt die Informierung und Einbeziehung der HA VI und VII.“ Die HA VI war für Paßkontrolle, Tourismus und Interhotels und die HAVII für Abwehrarbeit, MdI und DVP zuständig.

In einem Operativplan zum OV „Wanderer“ der Abt. XX der BV Neubrandenburg vom 5. Februar 1985 wurde „die Aufklärung und Stellung der Rolle der zu Wanderer einreisenden Kontakt- und Vermittlungspartner aus dem NSA Rietschoten/NL von Braunmühl/BRD in der westlichen Friedensbewegung“[21] beschlossen. In „Zusammenarbeit mit HA XX/4 und der HVA - III“ sollten Hauptmann Mann, Mitarbeiter der Abteilung 26 der BV Neubrandenburg und Oberleutnant Möller, Mitarbeiter der Abteilung XX, die „Nachweisführung ihrer inspirierenden Tätigkeit“ vornehmen.

Der aktenkundige Bezug der HA XX/4 zum Mobilen Friedensseminar endet im Abschlußbericht zum OV „Wanderer“ der Abteilung XX der BV Neubrandenburg vom 7. Dezember 1988. Dessen letzter Satz lautet lapidar: „Die Erfassung sowie das Handmaterial werden nach Abstimmung der Hauptabteilung XX/4 zur weiteren Veranlassung übergeben.“[22]

Die schmale Überlieferung von Stasiakten zum Mobilen Friedensseminar des Jahres 1989 enthält keinen direkten Hinweis auf dessen Bearbeitung durch die HA XX/4 oder andere Abteilungen des Ministeriums in Berlin. Über die Realisierung der oben genannten Maßnahmepläne und die Einhaltung der Leitlinien ließ sich die HA XX/4 regelmäßig berichten, so daß mindestens eine Information der HA XX/4 durch die BV Neubrandenburg auch für 1989 anzunehmen ist.

Darüber hinaus fungierte die HAXX/4 als Anreger und Stichwortgeber für Gespräche, die auf verschiedenen Ebenen geführt wurden und der Verhinderung oder Einschränkung der Wirksamkeit des Friedensseminars dienen sollten. So wurde dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Gysi, in mehreren Jahren nahegelegt, in einem Gespräch mit dem Bischof der ELLKM, Stier, das Mobile Friedensseminar zu thematisieren. Der Stellvertreter für Inneres beim Rat des Bezirkes Neubrandenburg, Geisler, und sein Mitarbeiter für Kirchenfragen, Schiller, (dieser vermutlich selbst IM) wurden beauftragt, in Gesprächen mit den Landessuperintendenten Winkelmann und Timm das Mobile Friedensseminar als staatlicherseits unerwünscht und einer guten Staat-Kirche Beziehung abträglich anzusprechen.

Regelmäßig wurde auch die SED von der HA XX/4 über das Mobile Friedensseminar

informiert. Der Leiter der Arbeitsgruppe für Kirchenfragen beim ZK der SED, Rudi Bellmann, und der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED, Johannes Chemnitzer, waren die ranghöchsten Adressaten dieser Berichte.

 

4.3.2.      Die Bezirksverwaltungen des Ministeriums für Staatssicherheit

 

Mit der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars war hauptsächlich die BV des MfS in Neubrandenburg befaßt, daneben auch die Bezirksverwaltungen in Schwerin (die gleichzeitig geheimdienstlich für die ELLKM zuständig war) und die BV Rostock. Wurde das Friedensseminar von 1982 anscheinend von diesen drei Bezirksverwaltungen noch jeweils eigenständig ausgewertet, bereiteten sie die Bearbeitung des Friedensseminars 1983 schon gemeinsam vor. „In Abstimmung und Koordinierung mit der Abt. XX/4 der BV Rostock und Schwerin sind geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung geplanter Aktivitäten einzuleiten [...].“[23]

Durch die DDR-weite Herkunft der Seminarteilehmer bedingt blieb es nicht aus, daß die BV Neubrandenburg zwischen 1982 und 1989 zu nahezu allen übrigen Bezirksverwaltungen des MfS auf das Mobile Friedensseminar bezogene Kontakte unterhielt. Der Leiter der BV Neubrandenburg war seit 1977 Generalmajor Peter Koch. In Bezug auf das Mobile Friedensseminar trat Koch als Unterzeichner der Abschlußberichte und als Ansprechpartner des Ministeriums bei Fragen von genereller Bedeutung in Erscheinung. Nicht zuletzt wurden über seinen Schreibtisch die Parteiinformationen abgewickelt. Ähnliche Aufgaben hatten seine beiden Stellvertreter Operativ Oberst Regner und Oberstleutnant Fischhaber. Mit diesen trafen die Leiter der Abteilungen XX/4 und XX/5 der BV die notwendigen operativen Absprachen.

Für den OV „Wanderer“ unter dem Markus Meckel bearbeitet wurde, waren zwischen 1983 und 1986 die Abt. XX/5 und von 1986 bis 1988 die Abt. XX/4 zuständig. Beiden Abteilungen stand als Leiter der Abteilung XX Oberstleutnant Suffa vor, der bei weiterreichenden Entscheidungen konsultiert wurde. Warum der OV „Wanderer“ zuerst von der Abt. XX/5, die nach Schröter/Gill für „Aktionen aus der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin in der DDR, u. a. durch:

zuständig war, bearbeitet wurde, ist nicht erkennbar. Meckel und das Friedensseminar wurden bis 1986 nicht in der eigentlich für die Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständigen Abteilung XX/4 bearbeitet. Dieser Umstand legt nahe, daß das Interesse des MfS an der Person Markus Meckels mindestens anfänglich in seiner Eigenschaft als Initiator des Mobilen Friedensseminars und seinen West-Kontakten begründet lag. Seine kirchlichen Funktionen (Pfarrer) und Aktivitäten interessierten weniger.

Während der achtziger Jahre waren Major Baenz Leiter der Abteilung XX/5 und Major Gräber Leiter der Abteilung XX/4 der BV Neubrandenburg. Beide waren in der Zeit, in welcher der OV „Wanderer“ in ihren Zuständigkeitsbereich fiel, an diesem federführend beteiligt. Beide führten persönlich IM, die mit der Aufklärung des Mobilen Friedensseminars beauftragt waren. Darüber hinaus entwarfen sie Maßnahmepläne, berichteten nach Berlin und instruierten die nachgeordneten Kreisdienststellen des MfS. Alle maßgeblichen Akten der BV Neubrandenburg zum OV „Wanderer“ und somit auch zum Mobilen Friedensseminar tragen ihre Unterschrift. Damit können beide als die innerhalb der BV Neubrandenburg am intensivsten mit dem Mobilen Friedensseminar befaßten Mitarbeiter bezeichnet werden. Trotz der unterschiedlichen Aufgaben der Abteilungen XX/4 und XX/5 unterschied sich ihre Herangehens- und Arbeitsweise bezüglich des Friedensseminars nicht wesentlich. Mit den jeweils gleichen Mitteln, Zielen und weitgehend auch Personen waren sie mit der Einschränkung und Zersetzung des Seminares befaßt. Innerhalb der Bezirksverwaltung waren weiterhin die Abteilungen II, III, VIII und die Abt. 26 sporadisch innerhalb ihres Kompetenzbereiches mit dem Mobilen Friedensseminar beschäftigt. Die Abteilung II war auf Spionageabwehr spezialisiert, Abteilung III war mit der Funkaufklärung befaßt. Die Abteilung VIII war die zentrale Rechenstation, und Abteilung 26 organisierte die Telefonüberwachung.

Die Kreisdienststellen des MfS hatten keine entscheidende Funktion bei der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars.

 

 

 

 

4.3.3.      Die Maßnahmen und Mittel des MfS bei der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars

 

Das Ziel der Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars durch den Staatssicherheitsdienst war dessen Zerschlagung. „Die operative Zielstellung besteht in der Unterbindung der Durchführung geplanter Aktivitäten im genannten Zeitraum [...].“[25]

Einen Operativen Vorgang, in dem ausschließlich das Mobile Friedensseminar bearbeitet wurde, gab es nicht. Vielmehr erfolgte die Bearbeitung des Friedensseminars durch einzelne personengebundene OV, OPK und andere nachrangige Erfassungsmaßnahmen des MfS. Dies genügte auch in Anbetracht der Summe an OV und OPK, die sich zu jedem Friedensseminar versammelten. Am Friedensseminar von 1985 nahmen beispielsweise 25 Personen teil, die in OPK und OV operativ bearbeitet wurden.[26] Nach dem 1983er Friedensseminar beschloß das MfS darüber hinaus alle bekannten Teilnehmer durch die zuständigen KD erfassen zu lassen.

Derart in den Blick genommen, wurden je nach Erfassungsart für jede Person besondere Maßnahmen, von der bloßen Beobachtung bis zur Zersetzung, beschlossen und durchgeführt. Zersetzungsmaßnahmen wurden ausschließlich auf in Operativen Vorgängen erfaßte Personen angewandt. Nachgewiesen sind sie hier für OV „Wanderer“. Aber auch die anderen in OV bearbeiteten Teilnehmer, wie Ruth Misselwitz, waren Ziel von Zersetzungsmaßnahmen.

Die Bearbeitung des Mobilen Friedensseminars erfolgte primär im Rahmen der Bearbeitung Markus Meckels durch das MfS. In Bezug auf ihn wurde am 11. Mai 1982 ein „Einleitungsbericht zur operativen Personenkontrolle“ verfaßt und damit die OPK begonnen.[27]

Diese wurde begründet mit der „Absichtsbekundung, Planung und Vorbereitung einer ‚Friedenswache‘ am 9. August 1982 [...] Vorbereitung einer ‚Friedenswanderung‘ im Kirchenkreis Stargard [...].“[28] In den im selben Bericht beschriebenen „Maßnahmen und Kontrollziele[n] für die 1. Etappe“ legte die Bezirksverwaltung fest: „Vorbereitung und Einleitung ZW [Zusammenwirken - d. Autor] mit Staatsapparat und DVP von Maßnahmen zur Zerschlagung von Personenkonzentrationen mit pazifistischen Absichtsbekundungen im Zeitraum Juli/August 1982.

Auf einem „Sachstandsbericht zur OPK ‚Wanderer‘ vom 7. Februar 1983 wurde dann handschriftlich (wahrscheinlich von BV-Chef Koch) vermerkt: „Mit Anlage OV einverstanden!“[30] Der „Eröffnungsbericht zur vorgangsmäßigen Bearbeitung der Person“ Meckels datiert vom 7. April 1983 und bedeutete eine Intensivierung der Beobachtung und Bearbeitung durch das MfS.

Weniger drastische Maßnahmen trafen Seminarteilnehmer, welche in OPK und anderen Erfassungsverhältnissen bearbeitet wurden. Ihre Haltung in Gesprächen und ihre politischen Ansichten und Absichten wurden in schriftlichen und mündlichen Berichten von den IM festgehalten und weitergegeben. Neben den bereits genannten Abhörmaßnahmen fotografierte und filmte das MfS die Teilnehmer des Friedensseminars auch. Je nach Einschätzung der auswertenden Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes wurden daraufhin Maßnahmen in Bezug auf die einzelnen Personen als auch auf das Friedensseminar beschlossen. Diese Maßnahmen intendierten in der Regel die „Forcierung des Verunsicherungs- und Zersetzungsprozesses.“[31]

Nachdem der Staatssicherheitsdienst im Februar 1985 in den Besitz von Meckels Aktentasche und damit auch der Teilnehmerliste des Friedensseminars von 1984 gelangt war, beschloß er Maßnahmen, die „Zweifel hinsichtlich der Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen der Schutz- und Sicherheitsorgane“[32] bei Seminarteilnehmern aufkommenlassen sollten.

Die erste strafrechtliche Beurteilung von Teilnehmern des Friedensseminars datiert vom 10. Februar 1983. In einem „Operativplan zur Bearbeitung der OPK ‚Wanderer‘“ wurde der IM Pietsch mit der „Beschaffung von schriftlich erarbeiteten Konzeptionen und Dokumentationen des Meckel und Gutzeit zur Unterlegung von Straftatbeständen in der Verdachtsrichtung gemäß § 100 StGB.“[33] beauftragt. Paragraph 100 des StGB der DDR betraf „Landesverräterische Tätigkeit“ und konnte „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft“[34] werden. Im selben „Operativplan“ heißt es auf der folgenden Seite: „Im Ergebnis der Absprache mit dem Leiter der HA XX/9, Gen. OSL Reuter, am 21. Januar 1983 ergeben sich aus der zentralen Bedeutung der OPK und vorliegenden operativen Erkenntnissen der Vorgangsbearbeitung der HA XX/ß zum Sachverhalt sowie erarbeiteter Verbindungen und Kontakte notwendige Koordinierungsmaßnahmen in der Bearbeitungsrichtung gemäß §§ 100 und 99 StGB.[35] [...] Koordinierende Maßnahmen erfolgen durch persönliche Absprachen des Leiters des Referates 5 mit dem Leiter der HA XX/9.“[36]

Eine umfassendere strafrechtliche Einschätzung Meckels und seiner Aktivitäten datiert vom 8. Juni 1983 und attestierte ihm „keine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen des StGB.“[37]

Auch der Friedenskreis stellte „keinen Zusammenschluß von Personen dar, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit im Sinne des § 107[38] StGB zum Ziel gesetzt haben [...].“ Der Staatssicherheitsjurist empfahl, daß Ermittlungen „zunächst auf die Prüfung des Vorliegens einer Tatbestandsmäßigkeit eines Zusammenschlusses zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele gem. § 218 StGB ausgerichtet werden sollte.“[39].

Von 1984 bis 1988 wurden für die operative Bearbeitung des Friedensseminars sogenannte Einsatzgruppen (machmal auch Arbeitsgruppe genannt) gebildet. Diese waren in der Regel 8 bis 12 Personen stark und widmeten sich für die Dauer des Friedensseminars vor Ort der Informationsbeschaffung, -auswertung und -weiterleitung. Richtmaß des Verhältnisses des personalen Umfangs der Arbeitsgruppe zum Umfang des Friedensseminars war wahrscheinlich 1:6.[40] Die hier versammelten Mitarbeiter aus den Kreisdienststellen, den Bezirksverwaltungen und dem

Ministerium instruierten von der sich in „Beobachtungsobjektnähe“ befindenden Stabsstelle aus ihre jeweiligen IM und Mitarbeiter in den Beobachtungsstützpunkten und nahmen deren Berichte entgegen. Sie werteten diese aus und verfaßten einen täglichen Bericht an das Ministerium in Berlin. Die Arbeitsgruppe unterhielt „Informationsbeziehungen zu den Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit, aus deren Verantwortungsbereich operative Zielpersonen anreisen“.[41] Die „Zentrale“ dieser Arbeitsgruppen befand sich jeweils in Räumen der jeweils nächstgelegenen Kreisdienststelle des MfS. Die hier entstandenen Lagefilme, die jede Maßnahme mit Orts-, Zeit- und Personenangaben dokumentierten, gehören zu den wenigen Sachakten (wenig im Verhältnis zu Personenakten), die das mobile Friedensseminar betreffen.

Die Einsatzgruppe des MfS wies auch kooperierende staatliche Organe in deren Bearbeitungstätigkeit ein. Die Kreisdienststellen Röbel, Neustrelitz, Waren und Malchin der DVP hatten durch ABV und freiwillige Helfer die permanente „Kontrolle der Einhaltung der Veranstaltungsordnung und Meldeordnung“[42] zu gewährleisten. Durch „schwerpunktmäßige Streifentätigkeit“, den koordinierten „Einsatz inoffizieller Kräfte der AR I der VPKÄ“ und „die Einsatzbereitschaft von Mitarbeitern der Abteilung K“ waren „die zum Einsatz kommenden Kräfte der DVP in die Kontrolltätigkeit negativ in Erscheinung getretener Personenkreise einzubeziehen.“[43]

Abhör- und Postüberwachungsmaßnahmen bezüglich der Veranstalter wurden in einigen Jahren im Vorfeld des Friedensseminars intensiviert. 1985 wurden 8 Personen, die „maßgeblichen Organisatoren des ‚Friedensseminars‘ sowie Pastoren der Schwerpunktgemeinden“,[44] durch A- und B-Maßnahmen der Abteilung 26 (Abhören des Telefonverkehrs und Raumüberwachung mittels Mikrofon) überwacht. Die sogenannte Raumüberwachung erfolgte während des Friedensseminars durch am Körper von IM angebrachte mobile Abhörtechnik.

Das Referat E war für die fotografische Dokumentation der Seminarteilnehmer und ihrer Handlungen verantwortlich. Die KD Röbel hatte in manchen Jahren „die erforderlichen Stützpunkte zur Realisierung der Maßnahmen zu schaffen.“[45] Die Mitarbeiter der Abt. VIII (Beobachtung/Ermittlung) hatten während des Friedensseminars in einer mobilen Einsatzgruppe die „Zielpersonen in den Bewegungsräumen“[46] zu observieren.

 

Das MfS hatte durch alles bisher genannte die nachweislich größte Bedeutung in der Gesamtheit aller staatlichen Organe, die sich in irgendeiner Form mit der Verhinderung und Beeinträchtigung des Mobilen Friedensseminates beschäftigten. Inwieweit das MfS auf Anregung der SED arbeitete (wenn überhaupt) konnte nicht festgestellt werden.

Belegt ist, daß das MfS auf jeder Ebene mit der Deutschen Volkspolizei, den Bezirksverwaltungen und der SED kooperierte und Rücksprache hielt. Nichts weist darauf hin, daß das MfS mit hochrangigen Mitarbeitern der ELLKM konspirierte. Die sowjetische Militärabwehr kooperierte nachweislich 1984 und 1985 mit dem MfS.[47]

 

 

2.     DIE ARBEIT DES MOBILEN FRIEDENSSEMINARS UND IHRE ERGEBNISSE

 

2.1.  Diskussionen, Beschlüsse, Eingaben und Briefe

 

Die von den einzelnen Gruppen diskutierten Themen sind, soweit in den vorangegangenen Kapiteln erwähnt, bekannt. Nicht oder nur rudimentär überliefert sind hingegen Diskussionsverläufe oder einzelne Positionen. Demzufolge ist es nicht möglich, die Anzahl und Diskussionstiefe der über die Jahre vom Friedensseminar besprochenen Themen nachzuvollziehen. Mit der Zunahme der Anzahl der Gruppen weitete sich auch das Themenspektrum. Es ist auch nicht jeder Gruppe eine ernsthafte Arbeit an einem oder mehreren Themen zu unterstellen. Ergebnispapiere verfaßten wahrscheinlich die wenigsten Gruppen.

In der Regel beschloß das Plenum des Friedensseminars am Abschlußwochenende die einzelnen erarbeiteten Papiere der Gruppen oder lehnte sie ab. Dieses Verfahren hielt sich von 1983 bis 1989 durch. Viele dieser Texte wurden dann, in der Form geändert, als Briefe oder Eingaben an Verantwortungsträger in Staat und Kirche verschickt. Andere Texte wurden als Äußerungen einzelner Teilnehmer, wie der „Friedenstext“ 1984, von diesen eigenverantwortlich veröffentlicht. Die Gesamtzahl aller vom Friedensseminar ausgegangenen Briefe, Texte und Eingaben ist nicht bekannt, liegt aber schätzungsweise zwischen 25 und 40 Medieneinheiten. In diesen Texten, Eingaben und Briefen ist sowohl das manifeste Ergebnis der thematischen Arbeit des Friedensseminars als auch der Versuch der öffentlichen Einflußnahme zu sehen.

 

Einen brisanten Status innerhalb der Diskussion der Rüstungsproblematik erlangten der Friedenstext und eine Karte. Anhand ihrer soll andeutungsweise das öffentlichkeitswirksame Moment dieser Diskussion aufgezeigt werden.

Die Diskussion der Rüstungsproblematik erfolgte innerhalb des Friedensseminars zwar bis 1989, wurde aber ab 1985 sukzessiv von Menschenrechtsproblemen als Leitthema abgelöst. Das zur Diskussion notwendige Wissen bezogen die Teilnehmer wesentlich aus westlichen Publikationen.

Die Rüstungsproblematik und ihre mecklenburgischen Besonderheiten[48] erschienen dem Staatssicherheitsdienst durchgehend als besonders sensibel zu beobachtende Vorgänge innerhalb des Friedensseminars. „Am 25. 3. 1982 wurde durch den IM „Klaus Kruse“ erarbeitet, daß Pfarrer M. beabsichtigt, sich eine Karte vom Territorium der DDR aus dem NSW zu beschaffen, auf der militärische Objekte aufgeführt sind, in denen sich angeblich Atomsprengköpfe der SU befinden. M. äußerte gegenüber dem IM, daß es Hinweise dafür gibt, daß auf dem Flugplatz Lärz Atomsprengköpfe lagern.“ [49]

Dies konnte nicht verhindert werden, denn schon im April 1984 schrieb IM Pietsch: „Herumgereicht wurde eine Karte aus der BRD, in der eine Vielzahl von Punkten eingezeichnet waren, wo Raketen stationiert sein sollen, so u.a. rings um Neustrelitz.“[50]

Die Einzelheiten der Karte schienen zuzutreffen, da der MfS-Hauptmann Grimm am 2. Mai 1984 in einer Information an die Leiter der HA XX und HA XX/4 vermerkte: „Streng intern wurde bekannt, daß die ‚Friedenswanderungen‘ u.a. auch in unmittelbarer Nähe neuer bedeutender militärischer Objekte erfolgen werden.“[51]

Im Fall dieser Karte fühlte sich der Staatssicherheitsdienst herausgefordert. Wahrscheinlich wegen dieser konkreten Informationen der Friedensseminarteilnehmer wurden in den Folgejahren während der Friedensseminare Beobachtungsstützpunkte des MfS in einiger Entfernung von Friedensseminargruppen aber in Nähe von Atomraketenstationierungsorten unterhalten, um mögliche Demonstrationen etc. von vornherein verhindern zu können.

Deutlichster Ausdruck eines nicht zuletzt wegen dieses konkreten Wissens um die unmittelbare Bedrohung bezogenen Standpunktes, war der bereits erwähnte „Friedenstext“ von 1984, in welchem die Raketenstationierung in der DDR von Friedensseminarteilnehmern erstmals schriftlich öffentlich angesprochen wurde. „Wir ahnen, daß wir an diesem Ort von einer sehr viel größeren Zahl solcher Vernichtungsmittel umgeben sind“. Mit Worten Dietrich Bonhoeffers wurde die Notwendigkeit eigenen Handelns betont: „Wollen wir selbst mitschuldig werden, wie nie zuvor? Wir wollen reden zu dieser Welt, kein halbes, sondern ein ganzes Wort.“ Nach der Aufforderung, je individuell zu prüfen, „welches Handeln unserem Bekenntnis zu Jesus Christus [...] entspricht“, zeigten die Autoren konkrete Schritte auf: „In unserer Situation halten wir es für geboten [...] öffentlich [zu] bekennen:

Diese Deutlichkeit ging vielen Friedensseminarteilnehmern zu weit, so daß sie dem Text mehrheitlich nicht im Plenum des Friedensseminars zustimmten. Diese Zurückhaltung kann mit einer je individuellen Gemengelage aus Unwissen über die faktischen Hintergründe der Raketenstationierung und Furcht vor möglichen Folgen des offensiven Tonfalls des Textes erklärt werden. Trotzdem wurde der Text als Diskussiongrundlage in der DDR und westeuropäischen Staaten verteilt. Reaktionen sind nicht bekannt.

Es muß aber davon ausgegangen werden, daß die qualifizierteren Diskussionen der Rüstungsproblematik lediglich von einer Minderheit der Teilnehmer innerhalb der Friedensseminare geführt wurden. Setzt diese Thematik einerseits eine Fülle an Vorbildung voraus erschienen die eigenen diesbezüglichen Wirkungsmöglichkeiten vielen auch eher gering. „Es erschien mir absurd, hier im mecklenburgischen Pfarrhaus die SDI-Problematik zu diskutieren“ meinte dazu beispielsweise Michael Beleites.[53]

Trotzdem versuchten viele Teilnehmer mit Eingaben und Briefen an für die Rüstung Verantwortliche ihre Möglichkeiten des Entgegenwirkens zu nutzen. Dies tat 1985 die Gruppe um Martin Gutzeit in Schwarz. Anhand dieser Gruppe und den Beschlüssen des 1985er Plenums sollen umriß- und beispielhaft die Ergebnisse einer Gruppen- und Plenumsarbeit dargestellt werden.

Der Bericht der Arbeitsgruppe zu Sicherheitsfragen in Schwarz analysiert in seinem ersten Teil die nukleare Bedrohungssituation. Die Gruppe kam zu dem Schluß, „daß die USA zur Zeit auf der Ebene der Rüstungspolitik den aggressiven Kurs verfolgt. Wir haben aber auch festgestellt, daß die Sowjetunion ihr Handeln nach derselben unsinnigen Logik ausrichtet.“ Daß damit „Atomwaffen zu einem Mittel der Politik werden“, führe zu einer Militarisierung der Gesellschaften, auch der in der DDR. Zu dieser Militarisierung kommen in der DDR „gesellschaftliche Strukturen, die verantwortliches Handeln des Einzelnen hemmen.“ Als solche wurden

„-   ungenügende Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu beeinflussen;

und andere Einschränkungen politischen Handelns aufgezählt.

Trotzem sahen die Autoren zukünftig zu nutzende Handlungsspielräume. Als solche wurden der „Besuch gesellschaftlicher Veranstaltungen wie Vorträge, Diskussionsforen in Jugendklubs, Wahlversammlungen u.s.w.“ angesehen. „Ängsten vor den Konsequenzen verantwortlichen Handelns wird entgegengewirkt, wenn sich Gleichgesinnte zu Gruppen und Beistandsgemeinschaften zusammenfinden.“ Von diesen vernetzten Gruppen müssen Initiativen zur Beseitigung der genannten Mechanismen der Entmündigung ausgehen. Als solche wurde neben dem Abbau von Feindbildern konkreter die Forderung der Durchsetzung der „in der Verfassung garantierte[n] Rechte wie Meinungsfreiheit und Gewissensfreiheit“ vorgeschlagen. Aber auch die staatsoffiziellen Initiativen wie den bereits erwähnten zur Schaffung einer atom- oder chemiewaffenfreien Zone in Mitteleuropa als auch „der Vorschlag der UdSSR, die nuklearen Rüstungen einzufrieren“ und „den von der UdSSR verkündeten, zeitlich begrenzten Stop von Atomtestexplosionen“ unterstützten die Autoren des sogenannten „Sicherheitspapiers“.[54]

Die Eingabe des Plenums des Friedensseminars an die Synode der Mecklenburgischen Landeskirche und die vier Briefe an den Staatsratsvorsitzenden der DDR und den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland sowie die Botschafter der USA und der UdSSR in der DDR griffen all diese Themen wieder auf.

Die Eingabe zu Wehrdienstfragen an die Synode stellt klar, daß die „Möglichkeit eines waffenlosen Dienstes in den Baueinheiten der NVA [...] für uns aufgrund der indirekten und direkten Mitarbeit an militärischen Projekten keine ausreichende Alternative zum Wehrdienst“ darstellt. Deshalb soll die Synode für einen Zivilen Ersatzdienst als gleichberechtigter Alternative zum Wehrdienst einsetzen. „Der Zivildienst untersteht, ausgenommen Erfassung und Musterung, nicht dem Ministerium für Nationale Verteidigung.“ Auch für weitere Probleme die Dienstzeit und den Einsatzort, die Rechte und Unterbringung der Dienstleistenden betreffend werden von den Autoren Lösungen nah am bundesdeutschen Zivildienstmodell vorgeschlagen.

In ihren Briefen an Erich Honecker und Helmut Kohl hingegen begrüßten die Teilnehmer des Friedensseminars „das vorläufige Ergebnis der Verhandlungen zwischen der SED und der SPD über die Möglichkeit einer chemiewaffenfreien Zone in Europa“. Sie forderten von beiden, eine einseitige „Maßnahme in Absprache mit den Verbündeten das Gebiet der DDR zu einer chemiewaffenfreien Zone“ zu machen. Weiterhin sollten sie sich bereit erklären, „daß sie sich nicht an der Forschung und Ausbildung zu solchen Waffensystemen“ beteiligen sollten.

In den gleichlautenden Briefen an den Botschafter der USA und der UdSSR führten die Teilnehmer aus, warum sie glauben „daß die Pläne der USA und SDI [...] sowie die von der SU angekündigten Gegenmaßnahmen uns mit einer Aufrüstungsphase konfrontieren.“ Auch hier forderten sie von jeweils beiden Seiten, „daß einseitige Schritte zur Deeskalierung ergriffen werden“. Dies könnten „ein Moratorium für die Forschungsarbeiten zur Abwehr ballistischer Raketen (BMD) und Antisatellitenwaffen (ASAT); [...] der Abbau der bestehenden Systeme von Satellitenwaffen; [...] ein Moratorium für die Stationierung neuer Interkontinentalraketen“ sein.

 

Diese Form der Arbeit erfüllte den von den Veranstaltern an das Friedensseminar gestellten Anspruch der Einheit von Reflektion und Aktion. Gab es auch seitens der Adressaten der Eingaben und Briefe von 1985 lediglich Eingangsbestätigungen oder wie im Fall der Synode den Hinweis, daß dieses Thema schon hinreichend bearbeitet wurde, ist trotzdem davon auszugehen, daß die erarbeiteten Materialien und Standpunkte mit den Teilnehmern über die DDR verbreitet wurden und sich somit multiplizierten.

 

2.2.  Vernetzungsergebnisse

 

Nachdem am Ende der 1960er Jahre die ersten eher regional angelegten Friedenskreise entstanden waren, bildeten sich am Anfang der 1970er Jahre die ersten überregional einladenden Friedensseminare. Das Königswalder Friedensseminar, das älteste seiner Art, fand erstmals 1972 statt. Der Initiator Hansjörg Weigel,[55] ein ehemaliger Bausoldat, wollte zusammen mit Georg Meusel Gleichgesinnte um sich versammeln, um Möglichkeiten friedenspolitischen Engagements zu diskutieren. Ab Ende der 1970er Jahre stieg die Teilnehmerzahl dieses halbjährlich stattfindenen Seminars auf bis zu 600 Personen an. Wie auch die Friedensseminare in Mecklenburg unterhielt das Königswalder Friedensseminar vielfältige Kontakte zur Friedensbewegung in Westeuropa, insbesondere in der Bundesrepublik.

Trotz dieses Umfangs fehlte nach Ansicht Georg Meusels auch 1987 immer noch eine DDR-weite Vernetzung der Gruppen.[56] Diese Bilanz zu diesem Zeitpunkt stellt auch den nachhaltigen Vernetzungscharakter ähnlicher Seminare in Meißen, Saalfeld und Naumburg in Frage. Schon eher verbindend wirkte das zwischen 1983 und 1989 jährlich stattfindende Treffen von Basisgruppenvertretern „Frieden konkret“. Im Jahre 1983 zum ersten Mal in Berlin durchgeführt, gewann es spätestens nach dem 1984er Treffen in Eisenach an Form und Ruf als Institution des gegenseitigen Kennenlernens und Austauschs. Ab 1985 entsandten Öko-, Nord-Süd- und Frauengruppen Vertreter zu „Frieden konkret“. Die damit gewonnene Breite beförderte aber nicht die Beschlußfähigkeit des Plenums von Frieden konkret.

Neben diesen Vernetzungsbemühungen existierten später mit dem Grünen Netzwerk Arche und eher thematischen Zusammenschlüssen von Frauengruppen spezielle Netzwerke. Eher Informations- als Vernetzungscharakter trugen die Anfang der 1980er Jahre in Berlin durchgeführten Friedenswerkstätten. Technische Hilfe zur Vernetzung der Gruppen bot mit Bereitstellung von Postfächern in ihren Räumen die in der Berliner Zionsgemeinde angesiedelte Umweltbibliothek. Diesem offensichtlichen Kommunikationsdefizit wollte das Mobile Friedensseminar entgegenwirken.

 

Inwieweit ein gemeinsamer Nenner im von Markus Meckel und Martin Gutzeit geförderten Diskurs über „Freiheit und Verantwortung“ durch die verschiedenen Seminarteilnehmer aller Jahre gefunden werden konnte, läßt sich nur vage bestimmen. Dieser ließe sich äußerstenfalls an den bereits erwähnten gemeinsam verabschiedeten Papieren ablesen.

Hinreichend belegbar ist hingegen das Gelingen des Versuchs des Friedensseminars, Vertreter verschiedener Initiativen und Gruppen miteinander zu vernetzen. Dieses Ergebnis soll im folgenden beschrieben werden.

Als Veranstaltung in Verantwortung der ELLKM und der AGF führte das Mobile Friedensseminar Pfarrer, Laienmitarbeiter und andere Christen aus verschiedenen Landeskirchen und Bistümern zusammen. Diese erhielten dort Anregungen für ihre Arbeit in kirchlichen Basisgruppen, der FRIEDENSDEKADE und im KONZILIAREN PROZESS.

Aus diesem Umfeld kamen die meisten Organisatoren des Friedensseminars. Sie hatten in verschiedenen kirchlichen Gruppen gearbeitet, seit 1980 die FRIEDENSDEKADE in ihren Gemeinden organisiert oder initiiert und sich früh im KONZILIAREN PROZESS engagiert. Neben dem KESSINER FRIEDENSKREIS und der Rostocker SCHALOM-GEMEINSCHAFT[57] waren auch Vertreter des NEUBRANDENBURGER FRIEDENSKREISES[58] und anderer Gruppen aus der unmittelbaren Umgebung im Friedensseminar alljährlich aktiv.

Von weiter her kamen Vertreter der JENAER FRIEDENSGEMEINSCHAFT[59], des FRIEDENSKREISES ALT-PANKOW und der Berliner UMWELTBIBLIOTHEK[60] mehr oder weniger oft zum Friedensseminar. Über das Ehepaar Löber gab es Kontakt zur überregionalen Initiative FRIEDEN 83, die sich im Januar 1983 in Halle gebildet hatte und unter anderem auf dem Wittenberger Kirchentag 1983 in Erscheinung trat.[61]

Über mehrere Teilnehmer des Friedensseminars, nicht zuletzt den IM Michael Happe, bestanden Kontakte zum KIRCHLICHEN FORSCHUNGSHEIM WITTENBERG. Mit Carlo

 

Jordan nahm einer der Gründer des GRÜN ÖKOLOGISCHEN NETZWERKES DER EVANGELISCHEN KIRCHE ARCHE am Friedensseminar teil, dessen regionaler Repräsentant Hübener zu den Initiatoren des Friedensseminars gehörte. Mit Hannes Knapp hatte das Friedensseminar einen Mitinitiator, der DDR-weit für seine ökologische Fachkompetenz und sein diesbezügliches Engagement bekannt war.

Vor allem über Matthias Süß, der in der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft INCOTA engagiert war, wurde im Friedensseminar ab 1985 die Entwicklungsthematik verstärkt problematisiert.

Es entwickelten sich vielfältige Beziehungen zur unabhängigen Verbindung FRAUEN FÜR DEN FRIEDEN, die sich nach Inkrafttreten des neuen Verteidigungsgesetzes am 25. März 1982 gegründet hatte. Mit Christa Sengespeick aus Berlin war eine ihrer Führungspersonen Teilnehmer des Friedensseminars, während Karin Teichert und Marianne Gloßmann als Mitinitiatorinnen des Friedensseminars das Anliegen der Frauen für den Frieden vor Ort vertraten.

Dem Netzwerk ARBEITSKREIS SOLIDARISCHE KIRCHE (AKSK), das sich die Herstellung von Solidarität in Kirche und Gesellschaft zur Aufgabe gemacht hatte, gehörte Henning Utpatel seit seiner Gründung 1986 an.

Kam es auch nie zu einer Beteiligung von Rainer Eppelmann am Friedensseminar, so nahmen einzelne seiner Mitstreiter des öfteren am Friedensseminar teil. Mit Gerd Poppe und Rüdiger Rosenthal waren beispielsweise zwei Erstunterzeichner des BERLINER APPELS vom 25. Januar 1982 regelmäßige Teilnehmer.

Auch Wolfgang Templin, einer der Mitbegründer der INITIATIVE FÜR FRIEDEN UND MENSCHENRECHTE (IFM) und Vera Wollenberger/Lengsfeld nahmen am Friedensseminar teil, ebenso die IMs Knud Wollenberger und Wolfgang Wolf als Vertreter von GEGENSTIMMEN, einer Abspaltung von IFM.

Ebenfalls 1986 gründete sich in Berlin der FREUNDESKREIS WEHRDIENSTTOTALVERWEIGERER (FKWV), in dem Mario Schatta eine wesentliche Rolle spielte.

Über Ludwig Mehlhorn bestand Kontakt zur Initiative ABSAGE AN PRAXIS UND PRINZIP DER ABGRENZUNG. Mehlhorn war schon zwei Jahre vorher neben Hübener und Bickhardt[62] Erstunterzeichner der INITIATIVE FÜR BLOCKFREIHEIT IN EUROPA.

 

Zu den originären Anliegen des Friedensseminars gehörte die Fortführung der Initiative zur EINFÜHRUNG EINES SOZIALEN FRIEDENSDIENSTES.

All diese Initiativen und Gruppen versammelten sich von 1983 bis 1989 jährlich zum Basisgruppentreffen FRIEDEN KONKRET, in dessen Fortsetzungsausschuß mehrere Friedensseminarteilnehmer und Initiatoren des Friedensseminars mitarbeiteten.

Die Kontakte des Friedensseminars nach Westeuropa liefen unter anderem über das EUROPÄISCHE NETZWERK OST-WEST-DIALOG, das 1984 gegründet wurde. Älter noch war die Beziehung zur niederländischen Initiative NIEDERLÄNDISCHER ZWISCHENKIRCHLICHER FRIEDENSRAT (IKV) und zum INTERNATIONALEN VERSÖHNUNGSBUND (IFOR).[63]

Verbindungen zu den westdeutschen Grünen bestanden seit 1984 durch die Teilnahme von Mitgliedern der Friedensgruppe der HEIDELBERGER GRÜNEN. Dem Arbeitskreis Frieden der KARLSRUHER GRÜNEN gehörte Kay Raasch an, der während und nach dem 1987er Friedensseminar für ein Gelingen des OLOF-PALME-FRIEDENSMARSCHES wirkte.

Die Teilnahme des Westberliner Philosophieprofessors Ernst Tugendhat und seines Assistenten Thomas Kesselring am 1986er Friedensseminar förderte nicht unwesentlich die Breite und Tiefe des Austausches über politische und philosophische Positionen.

Die Ideen der DEUTSCHEN FREUNDSCHAFTSGESELLSCHAFT, der Vorläuferin der heutigen DEUTSCHEN GESELLSCHAFT, führte Stephan Bickhardt 1987 ins Mobile Friedensseminar ein. Von Anfang an entstanden durch den Abschluß eines PERSÖNLICHEN FRIEDENSVERTRAGES Kontakte zwischen Ost- und Westdeutschen. Begegnungen mit Personen aus Osteuropa und anderen Kontinenten kamen während der Friedensseminare kaum zustande. Erstmals waren 1987 ein Ungar und 1988 ein Pole Teilnehmer des Friedensseminars.

Auffällig ist, daß trotz ihrer Relevanz und personellen Stärke kein führender Vertreter der OFFENEN ARBEIT oder der KIRCHE VON UNTEN (KVU)[64] jemals am Friedensseminar teilnahm, obwohl die Initiatoren Kontakte zu Mitgliedern dieser wesentlichen Faktoren des Oppositionsgeschehens unterhielten.

 

Das Element der persönlichen Erbauung sowie der politischen Bewußtwerdung und Reifung ist als Ergebnis des Friedensseminars nicht zu unterschätzen. In Interviews unterstrichen dies sämtliche Befragten. Ausdruck fand dies kurioserweise auch in einem Brief des IM Michael Happe an seinen Führungsoffizier, in welchem er seinen Unmut über ihm gegebene, aber nicht gehaltene Versprechen seitens des Staatssicherheitsdienstes Ausdruck gibt. „Ich bin nicht bereit, einer Organisation des Staates zu helfen, wenn der Staat mir nicht meine Rechte lt. UNO Charta zuerkennt, die unser Staat befürwortet hat.“[65]

Die mediale Wirkungsgeschichte des Mobilen Friedensseminars ist relativ überschaubar. Neben den bereits zitierten Artikeln in Kirchenzeitungen und dem Artikel im „Scotsman“ erschienen auch in anderen westlichen Medien vereinzelt Berichte. In einer Sendung im RIAS am 11. August 1986 wurde ausführlich über das Friedensseminar berichtet. Hier fanden ebenso inhaltliche Aspekte Berücksichtigung wie auch die Tatsache, daß fünf Westdeutsche nicht zum Friedensseminar 1986 einreisen durften.