Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin: Staatsfeindliche Handlungen nehmen Mitte der 1980er auch in der SED zu

1. Januar 1986

Opposition durch SED-Mitglieder Antikommunismus Republikflucht Ausreiseantragsteller

Klaus Schwabe schreibt über oppositionelles Verhalten innerhalb der SED während der 1980er Jahre: „Feinde des Sozialismus und der Partei. Als solche wurden alle behandelt, die ‚illegal die Republik‘ verlassen hatten und außerdem jene, die zu erbitterten Kritikern des Sozialismus und der SED Politik geworden waren. Sie wurden als ‚Opportunisten und Revisionisten‘, Agenten, Spione, Verräter und Fraktionisten bezeichnet. Für sie gab es die Parteistrafe - Ausschluß aus der SED und Arbeitsplatz- oder Funktionsentzug. In einer Analyse der Parteiverfahren aus dem Jahre 1986 aus dem Bezirk Schwerin wird eine Übersicht über die Parteistrafen von 1982 bis 1986 gegeben. Danach ist mit 14 Fällen 1982 gegenüber 26 1986 nahezu eine Verdoppelung der ‚Partei- und staatsfeindlichen Handlungen‘ festgestellt. Im einzelnen gibt es folgende ‚Delikte‘:

- Partei- und staatsfeindliche Hetze 2

- Antikommunismus / Antisowjetismus 2

- Opportunismus und Revisionismus 1

- Nationalismus 1

- Überlaufen zum Klassenfeind 20

‚Von den 20 Parteiverfahren wegen Überlaufens zum Klassenfeind einschließlich des Versuchs wurde gegen 14 ehemalige Genossen das Parteiverfahren durchgeführt, weil sie Verrat an unserer Republik begangen haben. Sie stellten den Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD.‘“[1]

[1] Schwabe, Klaus: Die Allmacht der Funktionärshierarchie in der SED, in: Horch und Guck, (1995) 4 (17), S.24.