Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin: Hirtenbrief des Bischöflichen Kommissars gegen Jugendweihe

26. Dezember 1954

Jugendweihe

Im Hirtenbrief des Bischöflichen Kommissars Bernhard Schräder, der am am 26. Dezember 1954 in den katholischen Kirchen Mecklenburgs verlesen wurde ist zu lesen:  „Katholische Eltern! Ihr dürft Eure Kinder weder an der Jugendweihe noch an ihrer Vorbereitung teilnehmen lassen. Das verbietet Euch Euer Gewissen. Niemand kann zwei Herren dienen. … Meine lieben Jungen und Mädchen … Ihr seid dem Heiligen Geist geweiht und mit ihm vereinigt durch die heilige Firmung. … Ihr habt die katholische Jugendweihe. Sie gilt in alle Ewigkeit, eine andere braucht Ihr nicht.“[1]

[1] Diederich, Georg M.: SED und Jugendweihe, in: Georg M. Diederich, Bernd Schäfer, Jörg Ohlemacher: Jugendweihe in der DDR. Geschichte und politische Bedeutung aus christlicher Sicht, Schwerin 1994 S. 19.