26. Dezember 1954
Im Hirtenbrief des Bischöflichen Kommissars Bernhard Schräder, der am am 26. Dezember 1954 in den katholischen Kirchen Mecklenburgs verlesen wurde ist zu lesen: „Katholische Eltern! Ihr dürft Eure Kinder weder an der Jugendweihe noch an ihrer Vorbereitung teilnehmen lassen. Das verbietet Euch Euer Gewissen. Niemand kann zwei Herren dienen. … Meine lieben Jungen und Mädchen … Ihr seid dem Heiligen Geist geweiht und mit ihm vereinigt durch die heilige Firmung. … Ihr habt die katholische Jugendweihe. Sie gilt in alle Ewigkeit, eine andere braucht Ihr nicht.“[1]
[1] Diederich, Georg M.: SED und Jugendweihe, in: Georg M. Diederich, Bernd Schäfer, Jörg Ohlemacher: Jugendweihe in der DDR. Geschichte und politische Bedeutung aus christlicher Sicht, Schwerin 1994 S. 19.