Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock: Stenotypistin wegen Flucht nach West-Berlin zu Haft verurteilt

15. Februar 1962

Jugendwiderstand Republikflucht Frauen

Im September 1960 war ein 19jährige Stenotypistin  ihrem Vater nach West-Berlin gefolgt. Nach ihrer Rückkehr in die DDR wurde sie am 15. Februar 1962 unter dem Vorwurf „Nachrichtenübermittlung“ und wegen „Beihilfe zum Passvergehen“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt. Sie kam in das Haftarbeitslager Himmelmühle im Süden der DDR.[1]

[1] Vgl. Halbrock, Christian: „Freiheit heißt, die Angst verlieren“ Verweigerung, Widerstand und Opposition in der DDR: Der Ostseebezirk Rostock, Göttingen 2014, S. 101.