15. Februar 1962
Jugendwiderstand Republikflucht Frauen
Im September 1960 war ein 19jährige Stenotypistin ihrem Vater nach West-Berlin gefolgt. Nach ihrer Rückkehr in die DDR wurde sie am 15. Februar 1962 unter dem Vorwurf „Nachrichtenübermittlung“ und wegen „Beihilfe zum Passvergehen“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt. Sie kam in das Haftarbeitslager Himmelmühle im Süden der DDR.[1]
[1] Vgl. Halbrock, Christian: „Freiheit heißt, die Angst verlieren“ Verweigerung, Widerstand und Opposition in der DDR: Der Ostseebezirk Rostock, Göttingen 2014, S. 101.