Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Plau: Bezirksgericht Schwerin verurteilte „Großbauern“ Ernst Witte zu fünf Jahren Zuchthaus

26. September 1959

Kollektivierung der Landwirtschaft

Am 26. September 1959 verurteilte das Bezirksgericht Schwerin den „Großbauern“ Ernst Witte aus Plau zu fünf Jahren Zuchthaus. Ihm und anderen Angeklagten wurde zur Last gelegt über 20000 Zentner Getreide, Kartoffeln und Futtermittel an  ,Großbauern' verschoben zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Klage damit begründet, dass die Angeklagten gegen die Wirtschaftsplanung verstoßen hätten. Außerdem hätten sie „Republikflüchtige in West-Berlin besucht, westliche Rundfunksendungen abgehört, Hetze gegen den Staat betrieben und in Gastwirtschaften politische Witze erzählt.“[1]

[1] Wenn nur die Partei stützt, dann wird Rechtspflege ein Kinderspiel, in: Schweriner Echo, Unabhängige Zeitung für die Bewohner des Bezirks Schwerin, Nr. 4 (22) 1959, S. 1.