Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Die Arbeitsgruppe Frieden

5. November 1981

Landeskirchliche Gruppenkoodinierung

DIE ARBEITSGRUPPE FRIEDEN


Christoph Wunnicke
 

Anfang der 1980er Jahre existierten in den drei DDR-Nordbezirken Schwerin, Rostock und Neubrandenburg Friedenskreise in Greifswald, Schwerin, Wismar und Güstrow, Neubrandenburg und Neustrelitz, aber auch in kleineren Orten wie Ahrenshoop, Schwaan, Plau und Parum.[1] Diese Kreise agierten unabhängig voneinander. Die Verbindung zwischen den einzelnen Gruppen wurde durch wenige Personen gewährleistet. Seit Beginn der 1980er Jahre gab es in der Regel zum Jahresbeginn Treffen von Vertretern der Basisgruppen der Mecklenburgischen Landeskirche in wechselnden Städten. Hier tauschten sie sich über ihre Arbeit aus, verhandelten aber auch mit den ebenfalls anwesenden Vertretern der mecklenburgischen Kirchenleitung ihre Anliegen.

Mit der „Arbeitsgruppe Frieden“ (AGF) wurde der Austausch zwischen Basisgruppenvertretern und Kirchenleitung institutionalisiert. Die mecklenburgische Kirchenleitung unter Landesbischof Heinrich Rathke hat Basisgruppenaktivitäten nicht nur geduldet, sondern zum Teil auch aktiv gefördert.[2] Auf der Landessynode der Mecklenburgischen Landeskirche (ELLKM) im Herbst des Jahres 1981 wurde der Rostocker Pfarrer Walther Bindemann zum Beauftragten für die Friedensarbeit in der Mecklenburgischen Landeskirche berufen. In diesem Nebenamt oblag ihm, beraten durch die ebenfalls neu zu gründende AGF, die Koordinierung der Friedensarbeit der verschiedenen Basisgruppen sowie die Kontaktherstellung zwischen diesen und der Kirchenleitung. Bischof Rathke stellte in einem Brief an Bindemann vom 5. November 1981 fest, dass die Weitergabe von Informationen in Sachen Friedensdienst, die Vorbereitung von Rüstzeiten und Rüsttagen in der Landeskirche sowie die Beratung bei der Seelsorge und Begleitung von Gemeindegliedern in der Volksarmee oder bei den Bausoldaten primäre Aufgaben der AGF seien.[3]

Ursprünglich sollte dem Beauftragten der Landeskirche in Sachen Friedensdienst eine Planstelle „Friedensreferat“ zugeordnet werden. Die Landessynode beschloss im Jahr 1981 aber, dem Beauftragten stattdessen die AGF zur Seite zu stellen, in die das Amt für Gemeindedienst, die Evangelische Studentengemeinde Rostock und die Landeskirchliche Jugendarbeit Vertreter entsenden sollten. In einem Brief an Bischof Heinrich Rathke schlug Bindemann diesem vor, dass er selbst als Einberufer der AGF und als deren Kontaktperson zum Oberkirchenrat (OKR)[4] fungieren wolle. Bindemann plante außerdem, Vertreter von Basisgruppen der Landeskirche, Vertreter des Jugendpfarramts, einen Vertreter der Stadtjugendarbeit Rostock, den Rostocker Studentenpfarrer Christoph Kleemann, einen Vertreter des OKR, einen Vertreter des Amtes für Gemeindedienst, sowie eventuell einen Vertreter der katholischen Kirche bzw. einer Freikirche als Mitglieder der AGF zu benennen.

Die Bestimmung der Zusammensetzung der AGF behielt sich aber der Oberkirchenrat vor. Dies führte dazu, dass dem OKR unbequeme Pfarrer oder Vertreter von Basisgruppen wie Heiko Lietz, Dieter Nath, Henning Utpatel oder Markus Meckel der AGF offiziell nicht angehörten. Sie arbeiteten trotzdem inoffiziell und unter Duldung der Kirchenleitung mit. Spannungen wegen dieser Statusfrage blieben aber bestehen.

Die AGF traf sich mehrmals im Jahr, bereitete die jährlichen Friedensdekaden vor, unterstützte die diversen Friedensseminare innerhalb der Landeskirche und konnte somit in ihrem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Oktober 1981 bis Oktober 1982 feststellen, dass neben den Friedensgottesdiensten in Rostock auch Veranstaltungen anlässlich von Zivilverteidigungs-Übungen in Rostock-Südstadt, Bad Doberan, Schwaan und Teterow reflektiert und begleitet wurden.[5] „Multiplikatorenseminare“ sollten außerdem der Selbstaufklärung der Teilnehmer dienen, denn auch die kirchliche Friedensarbeit, so die Auffassung der Kirchenleitung, bedürfe der Reflexion und Überprüfung ihrer Standpunkte, Ziele und Methoden. 

Bald darauf wurden auch die ersten Informationsmaterialien für die Friedensarbeit von der AGF erarbeitet und vertrieben. Bis Oktober 1982 erschienen zwei Dossiers über den „Sozialen Friedensdienst“ und die kritisierte „Zivilverteidigung“. In den Multiplikatorenseminaren wurden nicht nur kirchliche Mitarbeiter geschult, sondern auch untereinander zusätzlich vernetzt. Dass nicht nur die Friedensarbeit der Gruppen, sondern auch  die der Konfirmanden- und Christenlehregruppen in den Verantwortungsbereich der AGF gehörte, belegt der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Februar 1983 bis Februar 1984, in dem festgehalten ist, dass sich ein Großteil der Friedensarbeit in den Kirchengemeinden, im Konfirmanden- und Christenlehreunterricht sowie in Jungen Gemeinden, Gottesdiensten und Gesprächskreisen vollzieht.[6]

In der Hochzeit der Abrüstungsdebatte stieg die Nachfrage der Gemeinden nach Referenten über Rüstung und Frieden in hohem Maße an. Die AGF beschloss daraufhin sowohl zur Information als auch zur Vernetzung kirchlicher Friedensarbeit ab Frühjahr 1984 die periodische Materialsammlung „Friedensnetz“ herauszugeben. Sie bestand aus analytischen Papieren zur Friedensentwicklung, Selbstdarstellungen von Basisgruppen, sozialethischen Stellungnahmen sowie Veranstaltungsinformationen und war regelmäßig schnell vergriffen. Im Einführungstext zur ersten Ausgabe schrieben die Herausgeber, dass diese Schrift als Beitrag zum Gespräch, zur Anregung der notwendigen Vernetzung von Aktivitäten und der Bewusstseinsbildung für größere Zusammenhänge dienen sollte.[7]

Trotzdem blieb der Unmut der Gruppenvertreter über ihre der Kirchenleitung untergeordnete Rolle innerhalb der AGF bestehen. Er schlug sich auch im Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Februar 1984 bis 1985 der AGF an die Synode der ELLKM nieder. Die Autoren führten aus, dass sich das Mandatsproblem in der Zusammensetzung der AGF widerspiegele. Die vom OKR berufenen Mitglieder nähmen nur noch sporadisch oder gar nicht an den AG-Sitzungen teil, während die lediglich als Gäste anwesenden Basisgruppenvertreter kontinuierlich präsent seien.[8]

Spätestens mit dem Rücktritt Walter Bindemanns als Beauftragter der Landeskirche für Friedensdienst im Frühjahr 1985 eskalierte der Konflikt zwischen Gruppenvertretern und der Landeskirche innerhalb der AGF. Bindemann, der eine vermittelnde Funktion einnahm, hatte die bis dahin immer wieder auftretenden „drei Kardinalprobleme“, so Lothar Probstweitgehend souverän moderiert. Diese waren: Die Frage der Zusammensetzung der AGF, der Informationsfluss von oben nach unten und die Finanzierung der Arbeit. Nun stand diese Moderation in Frage und andere Formen der Konfliktbewältigung mussten gefunden werden.

Unmittelbar vor „Frieden konkret III“, dem auch von der AGF veranstalteten Seminar in Schwerin, trafen sich am 26. Januar 1985 in Rostock Vertreter der AGF und Kirchenleitungsmitglieder zu einem Gespräch über die Bedeutung und Zukunft der AGF. Neben Synodalen wie Berndt Seite und dem Landessuperintendenten aus Bad Doberan nahmen sieben AGF-Mitglieder an der Sitzung teil. Probst zitiert aus dem Protokoll der Sitzung, dass Vertreter der Friedensgruppen wissen wollten, inwieweit die Arbeit der Gruppen kirchlich gedeckt sei, wenn durch ihr Wirken das „gute Einvernehmen“ zwischen Staat und Kirche belastet würde? Die Friedenskreise müssten genau wissen, wo konkret kirchenleitende Gremien die Chancen und Grenzen der Gruppenarbeit sähen. Dies würde dem Verdacht kirchlicher Geheimpolitik entgegenwirken.[9] Das Treffen blieb ohne greifbares Ergebnis.

Zu dieser Zeit fand auch innerhalb der Gruppenarbeit in der Mecklenburgischen Landeskirche eine neue Schwerpunktsetzung statt. Nach „Frieden konkret III“ im Jahr 1985 in Schwerin analysierte die AGF, dass die erste Phase der Friedensarbeit vorbei sei und der Nachrüstungsherbst 1983 eine neue Phase eingeleitet hätte, was zu einer eher stillen Friedensarbeit und der Problematik, positive Ziele zu formulieren, geführt hätte.[10]

Innerhalb dieser Sinnkrise galt es, die neuen Perspektiven der AGF zu klären. Dies führte auf Initiative der Kirchenleitung zu einer Reihe von weiteren Gesprächen zwischen Basisgruppenvertretern und Kirchenleitungsmitgliedern. Delegierte der in der AGF inoffiziell mitarbeitenden Basisgruppen trafen am 9. September 1985 mit Bischof Stier und Kirchenleitungsvertretern zusammen. Die Vertreter der Kirchenleitung versuchten die AGF auf bestimmte Grundsätze festzulegen. Diese zielten im Kern auf eine Kooperation mit der Landeskirche, eine Parallelisierung mit der Synodenarbeit, eine Zentralisierung des christlichen Friedenszeugnisses und das Unterlassen von provokativen Aktionen, die auch die Gemeinden in unnötige Konflikte führen würde. Außerdem könnte die Zusammensetzung der AGF neu verhandelt werden, wobei aber das Übergewicht der institutionellen Vertreter gegenüber den Basisgruppenvertretern gewahrt bleiben müsste. Konkret hieß das für die Kirchenleitung, dass von den zukünftig neun AGF-Mitgliedern die Basisgruppen nur vier stellen sollten. Die inhaltlichen Aufgaben der AGF sollten wie bisher Koordinierung, Beratung und Vernetzung lauten.

Die Basisgruppenvertreter waren mit diesem Vorschlag unzufrieden, woraufhin auf einer weiteren Zusammenkunft am 27. November 1985 in Güstrow ein Vertreter des Oberkirchenrats zu verstehen gab, dass man über den Proporz noch einmal verhandeln könne, wodurch die Wahl der Basisgruppenvertreter auf den 21. Januar 1986 verschoben wurde. Dort legte Lietz großen Wert darauf, dass Wolfgang Schnur als „eigenverantwortliche Person“[11] und nicht als Delegierter der AGF angehöre. Schnur sollte außerdem als Rechtsschutz für die Vertreter der Basisgruppen innerhalb der AGF fungieren.

Am 21. Januar 1986 fand die Wahl der AGF-Basisgruppenmitglieder in Anwesenheit der Kirchenleitungsvertreter OKR Schwerin und Präses Müller statt. Oberkirchenrat Schwerin lehnte es ab, dass vier Delegierte und vier Stellvertreter aus Basisgruppen gewählt wurden, „dann sollten lieber statt 4 richtig und 4 halb 8 ganze gewählt werden, die dann auch in der Kontinuität des Prozesses mit drin stecken“.[12]

Im Ergebnis dieser Überlegungen erlaubte der Oberkirchenrat acht Basisgruppenvertretern Sitz- und Stimmrecht in der AGF. Am 4. April 1986 genehmigte die Kirchenleitung die neue Konstruktion und Ende April 1986 wurde in Güstrow die neue AGF konstituiert. Ihre Aufgaben, unter anderem das Kontakthalten zu „Frieden konkret“, wurden schriftlich fixiert.[13] Der umstrittene Bürgerrechtler Heiko Lietz und die Vertreterin der Frauengruppe Schwerin, Dr. Karin Ritter wurden zum Vorsitzenden bzw. Stellvertretenden Vorsitzenden der AGF gewählt, was, so Lothar Probst, einen Übergang der AGF von der institutionsgeleiteten Phase zu einer basisdemokratischen Phase, in welcher die Aktivitäten stark von den Basisgruppen bestimmt wurden, beschreibt.[14] Mit dem Schweriner Pfarrer Hans-Jürgen Rietzke wurde zuvor außerdem ein neuer Beauftragter für die Friedensarbeit der ELLKM berufen.

Die Basisgruppen dominierten von da an die AGF, da sie von dreizehn Mitgliedern des Gremiums allein acht stellten. Diese wurden von den Mitgliedern der verschiedenen Friedensgruppen direkt gewählt und durch den Oberkirchenrat lediglich bestätigt. Die übrigen fünf Vertreter kamen aus der Landessynode (zwei), dem Landesjugendpfarramt, dem Oberkirchenrat und dem Amt für Gemeindedienst.[15] Durch die neue Konstruktion konnten Konflikte zwischen den Basisgruppen intern geklärt werden, so dass man geeint gegenüber der Kirchenleitung auftreten konnte.[16] Ziel der AGF war es weiterhin, interessierte Einzelpersonen und Friedensgruppen regelmäßig mit qualifiziertem Informationsmaterial zu versorgen.

Auch das „Friedensnetz“ sollte deshalb professioneller gestaltet und vertrieben werden. Die AGF konnte dabei an die Erfahrungen mit den bisher nur vereinzelt erschienenen Ausgaben anknüpfen.[17] Eine für den Inhalt und das Layout verantwortliche vierköpfige Redaktionsgruppe wurde zu diesem Zweck gebildet. Bis 1986 wurde das „Friedensnetz“ nur innerhalb der eigenen Landeskirche verbreitet. Ab 1987 gab es einen Verteiler an alle Landeskirchen in der DDR. Verteilt wurde die Zeitschrift über die einzelnen Landesgeschäftsstellen des Jungmännerwerks. Laut Heiko Lietz erreichte die Schrift in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre eine Auflage von 750 Exemplaren.[18]

Gegen die Herausgeber des Friedensnetzes, Pfarrer Georg Heidenreich und Heiko Lietz, wurde 1988 vom Staat ein Ordnungsverfahren wegen des Vertriebs unerlaubter Druckerzeugnisse eingeleitet.[19] Auch andere Oppositionsblätter traf zeitgleich die Macht des Staates beziehungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit. Im Unterschied zu einigen anderen Landeskirchen jedoch stellte sich der Schweriner Oberkirchenrat schützend vor Georg Heidenreich sowie Heiko Lietz und übernahm umgehend selbst die Rolle des Herausgebers.[20] Letztendlich scheute der Staat die direkte Auseinandersetzung mit der Kirche und zog die Anzeige zurück. Die nächste Ausgabe der Zeitschrift konnte wieder ungehindert erscheinen. [21]

Im Frühjahr 1989, in zeitlicher Nähe zum in Greifswald durchgeführten „Frieden konkret VII“, wurde einem Vertreter der Pommerschen Landeskirche Greifswald ein  Gaststatus innerhalb der AGF eingeräumt. Schon früh hatte ein Christ aus der Greifswalder Pommerschen Kirche an Bindemann „voll Neids“ geschrieben, dass gerade in Bezug auf die AGF seine Landeskirche weit hinter der Mecklenburgischen Landeskirche zurück bleibe[22]

 

 

 

[1] Lietz, Heiko: Die Entwicklung der Opposition im Norden, in: Zur Arbeit der Enquete-Kommission Leben in der DDR, Leben nach 1989 – Aufarbeitung und Versöhnung, hrsg. vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Band IX, Schwerin 1997, S. 201.

[2] Probst, Lothar: Ostdeutsche Bürgerbewegungen und Perspektiven der Demokratie. Entstehung, Bedeutung und Zukunft, Köln 1993, S.43

[3] Vgl. „Vorlage für die Sitzung des Oberkirchenrates am 19. März 1985“, Privatarchiv Meckel. Vgl. außerdem: Briefauszug Dr. Bindemann an Bischof Dr. Rathke, abgedruckt in: Probst, Lothar: Die Rolle von kirchlichen Basisgruppen und Netzwerken vor und in der Wende in Mecklenburg-Vorpommern, Expertise in: Zur Arbeit der Enquete-Kommission Leben in der DDR, hrsg. vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Band IX, S. 297.

[4] Der Oberkirchenrat (OKR) ist das ständige kirchenleitende Organ der Mecklenburgischen Landeskirche. Dessen mit Sitz und Stimme ausgestattete hauptamtliche Mitglieder (Theologen oder Juristen) führen ebenfalls die persönliche Amtsbezeichnung Oberkirchenrat.

[5] Vgl. Auszug Tätigkeitsbericht der AGF Oktober 1981 bis Oktober 1982, in: Probst, Die Rolle von kirchlichen Basisgruppen und Netzwerken, S. 298.

[6] Vgl. Tätigkeitsbericht der AGF Februar 1983 bis Februar 1984, in: ebenda, S. 299.

[7] Vgl. Friedensnetz 1/84, S. 1, Privatarchiv Christoph Wunnicke

[8] Vgl. Probst Lothar: Die Rolle von kirchlichen Basisgruppen und Netzwerken, S. 300.

[9] Vgl. ebenda, Seite 301.

[10] Vgl. ebenda.

[11] Vgl. BStU, MfS, BV Rostock IMB „Torsten“ Bd. VII, Blatt 248.

[12] Bericht Nr. 3 vom 23.1.1986 über das Delegiertentreffen für die Wahl der Laienmitglieder der Arbeitsgruppe Frieden beim Oberkirchenrat in Schwerin am 21.1.1986, 23.1.1986; BStU, MfS, BV Rostock IMB „Torsten“ Bd. VII, Blatt 259.

[13] Der konkrete Aufbau, die Aufgaben und die Mitglieder der neu begründeten AGF sind beschrieben in: Friedensnetz 1/86, S. 19-20.

[14] Vgl. Probst, Die Rolle von kirchlichen Basisgruppen und Netzwerken, S. 302.

[15] Vgl. Lietz, S. 202

[16] Vgl. Meckel/ Gutzeit, S. 121./ Ebenfalls in: Langer, Kai: „Ihr sollt wissen, dass der Norden nicht schläft ...“. Zur Geschichte der „Wende“ in den drei Nordbezirken der DDR, Bremen/Rostock, S. 68

[17] Vgl. Lietz, S. 203.

[18] Vgl. Probst, Die Rolle der kirchlichen Basisgruppen und Netzwerke, S. 299

[19] Vgl. Lietz, S. 203

[20] Vgl. ebenda, S. 204

[21] Vgl. ebenda.

[22] Vgl. Probst, Die Rolle der kirchlichen Basisgruppen und Netzwerke, S. 304.