8. April 1940
Durch die Polizeiverordnung vom 8. April 1940 war „polnischen Zivilarbeitern und Zivilarbeiterinnen“ Mecklenburgs die „Teilnahme an deutschen kirchlichen Veranstaltungen“ verboten. Weiterlesen ...
26. Dezember 1954
Jugendweihe
Im Hirtenbrief des Bischöflichen Kommissars Bernhard Schräder, der am am 26. Dezember 1954 in den katholischen Kirchen Mecklenburgs verlesen wurde ist zu lesen: „Katholische Eltern! Ihr dürft Eure Kinder weder an der Jugendweihe noch an ihrer Vorbereitung teilnehmen lassen. Das verbietet Euch Euer Gewissen. Niemand kann zwei Herren dienen. … Meine lieben Jungen und Mädchen … Ihr seid dem Heiligen Geist geweiht und mit ihm vereinigt durch die heilige Firmung. … Ihr habt die katholische Jugendweihe. Sie gilt in alle Ewigkeit, eine andere braucht Ihr nicht.“ Weiterlesen ...