1. April 1962
Im April 1962, wenige Monate nach Einführung der Wehrpflicht,[1] verurteilte das Kreisgericht Ueckermünde den Berliner Hans M. wegen Wehrdienstverweigerung zu zehn Monaten auf Bewährung.[2]
[1]http://www.1000dokumente.de/in...
[2] Vgl. Bernd Eisenfeld/Peter Schicketanz: Bausoldaten in der DDR. Die „Zusammenführung feindlich-negativer Kräfte“ in der NVA, Berlin 2011, S. 57.