Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Torgelow: Bausoldaten verweigern Gelöbnis

1. Januar 1986

Bausoldaten

Fünf in Torgelow stationierte Bausoldaten verweigerten im Jahr 1986,  das Gelöbnis abzulegen. Nachdem sie vom Bataillonskommandeur aufgefordert wurden das Gelöbnis nachzusprechen, traten sie aus der geschlossenen Formation heraus, um so ihrer Ablehnung Ausdruck zu verleihen. Die fünf wurden umgehend festgenommen und wegen Befehlsverweigerung angezeigt. Das Militärgericht Neubrandenburg verurteilte sie einige Tage später nicht wegen der Gelöbnisverweigerung ,sondern wegen des Verlassens der geschlossenen Formation ohne Genehmigung zu jeweils drei Monaten Gefängnis.[1]

[1] Bernd Eisenfeld/Peter Schicketanz: Bausoldaten in der DDR. Die »Zusammenführung feindlich-negativer Kräfte« in der NVA, Berlin 2011, S. 118.