1. November 1958
Udo Gemballa,[1] in den fünfziger Jahren Richter am Kreisgericht Teterow, rechtfertigte sich nach Auffassung der führenden Partei nicht hinreichend genug gegenüber der SED in Bezug auf einige seiner Urteile. Daraufhin wurde er vom Richteramt beurlaubt und in Untersuchungshaft genommen. Das Bezirksgericht sah ihn im November 1958 „staatsgefährdender Hetze“ schuldig und verurteilte ihn zu anderthalb Jahren Gefängnis. Begründung: „er sei‚ein Propagandist für die absterbenden kapitalistischen Verhältnisse auf dem Lande…ein Gegner der sozialistischen Entwicklung‘;(und) eine Lektion vor Staatsfunktionären, die er gehalten hatte, wäre ‚objektiv geeignet‘ gewesen ‚in den Zuhörern die Meinung zu erzeugen, daß in der DDR Recht und Gesetzlichkeit weitgehendst zerstört ´sind.“[2]
[1] https://books.google.de/books?...
[2] Vgl. Karl Wilhelm Fricke: Der Wahrheit verpflichtet. Texte aus fünf Jahrzehnten
zur Geschichte der DDR, Berlin 2000, S. 347.