Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Teschow: Gauleiter Hildebrandt will nicht an Ermordung eines ehemaligen Kameraden beteiligt gewesens sein

8. Mai 1934

Widerstand durch/aus NSDAP Stahlhelm

„In einer anderen Prozess-Serie ging es indirekt um einen weitaus brisanteren Verhandlungsgegenstand: die mögliche Verstrickung des Reichsstatthalters und NSDAP-Gauleiters Friedrich Hildebrandt in die Ermordung des Gutsbesitzers und ehemaligen SA-Führers Andreas von Flotow (bei Teschow). Mehrere Personen im Umfeld der von den Deutschnationalen dominierten mecklenburgischen Ritterschaft, darunter ein Stahlhelmgeschäftsführer, hatten sich 1933/34 unabhängig voneinander dafür zu verantworten, dass sie Hildebrandt bezichtigten, persönlich den Befehl zur Erschießung Flotows erteilt zu haben. Die einzelnen Gerichtsverfahren endeten mit Freiheitsstrafen zwischen acht und neun Monaten. Da die Gerüchte dennoch nicht verstummen wollten, sah sich Hildebrandt schließlich genötigt, persönlich vor den Kadi zu ziehen. Um seinen Gegnern ‘endlich das Maul zu stopfen‘ – wie es der ‚Niederdeutsche Beobachter‘, das regionale Kampfblatt der NSDAP, am (8. Mai 1934) formulierte – , trat er sowohl als Nebenkläger als auch als Zeuge auf. In einem Schauprozess gegen den Gutsverwalter Wilhelm Nöhring ließ er sich vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord freisprechen, obwohl dies gar nicht Gegenstand der Verhandlung war. Der eigentliche Angeklagte Nöhring wanderte dagegen wegen der Verbreitung eines ‚unwahren, volksschädlichen Gerüchts‘ für anderthalb Jahre ins Gefängnis.“[1]

[1] Langer, Kai:  »Panzertruppe der Rechtspflege« – Zur Rolle der mecklenburgischen Sondergerichte, in: Widerstand gegen das NS-Regime in den Regionen Mecklenburg und Vorpommern, Schwerin 2007,  S. 30f.