Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund: Ausreiseantragsteller organisieren sich

6. November 1984

Ausreiseantragsteller Menschenrechtsseminare

Am 6. Oktober 1984 verabschiedete eine sich selbst „Interessengemeinschaft“ nennende Gruppe von Stralsunder Ausreiseantragstellern, „eine schriftliche Konzeption“  mit der sich die Gruppe gegenseitiger Solidarität versicherte. Bei Festnahmen wollte man sich gegenseitig unterstützen sowie bundesdeutsche Einrichtung informieren. Ausgereiste sollten sich außerdem für die noch in der DDR verbliebenen Gruppenmitglieder einsetzen. Am 8. verfasste die Gruppe außerdem eine Petition die als „gemeinsame Ausreiseerklärung“ verstanden werden sollte. In ihr klagten sie die SED an Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Die Gruppenmitglieder wurden am 6. November in der MfS-Untersuchungshaftanstalt inhaftiert. Fünf Monate später erhielten die acht Gruppenmitglieder mehrjährige Freiheitsstrafen.[1]

[1] Vgl. Halbrock, Christian: „Freiheit heißt, die Angst verlieren“ Verweigerung, Widerstand und Opposition in der DDR: Der Ostseebezirk Rostock, Göttingen 2014, S. 312.