Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin: Landesbruderrat der Bekennenden Kirche fordert Rücktritt des Bischofs

6. Juni 1945

Zeitraum 1933 - 1945 Widerstand aus der Evangelischen Kirche Bekennende Kirche

Nach Kriegende schrieb der Landesbruderrat der Bekennenden Kirche am 6. Juni 1945:

„An den Oberkirchenrat in Schwerin. Der Zeitpunkt ist gekommen, in dem die von Anfang an seitens der Bekennenden Kirche erhobene Forderung, der im Jahre 1933 mit politischen Mitteln ins Amt gekommene Landesbischof und Oberkirchenrat möchten zurücktreten, neu erhoben und durchgesetzt werden muß, wie es in Thüringen und Lübeck bereits geschehen ist. Die jetzige Mecklenburgische Kirchenleitung entspricht nicht den Anforderungen, die vom Evangelium und von unserem Bekenntnis her an ein evangelisch- lutherisches Kirchenregiment zu stellen sind. Sie besitzt deshalb in der Mehrheit unserer Gemeinden und unserer Pfarrerschaft kein Vertrauen. Wir fordern daher, daß Landesbischof und Oberkirchenrat nunmehr ohne Verzug durch ihren Rücktritt den Weg zur kirchlichen Neuordnung freigeben. Diese wird durch eine möglichst bald verfassungsgemäß zu wählende Landessynode zu vollziehen sein. In der Übergangszeit wird der Landesbruderrat der Bekennenden evangelisch-lutherischen Kirche in Mecklenburg, der im Jahre 1936 seitens des Reichskirchenausschusses als bekenntnisgemäße Kirchenleitung unserer Landeskirche anerkannt worden ist, die Amtsobliegenheiten des Mecklenburgischen Kirchenregiments wahrnehmen.“

gez. Dr. Beste / Märcker / Steinbrecher I Werner I Spangenberg.“[1]

Am 27. Juni 1945 übergab Schultz die Leitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs an den Bruderrat der "Bekennenden Kirche" in Mecklenburg.



[1] Seidel, Jürgen: Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs nach Kriegende (Teil I), in; Kirche im Sozialismus, 4/1985, S.170.