Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock: Bürgermeister Albert Schulz kommt frei

28. Juli 1947

Zwangsvereinigung

Der Sozialdemokrat Albert Schulz[1] war vor dem NS-Regime Gauführer des mecklenburgischen Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und Reichstagsabgeordneter. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 wurde er von der Gestapo verhaftet.  Ab Juni 1945 war er führend am Aufbau der SPD in Mecklenburg beteiligt und lehnte die Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED ab. Trotzdem wurde er ihr Mitglied und noch im selben Jahr von der Sowjetischen Militäradministration zum Oberbürgermeister von Rostock ernannt. Trotzdem verhaftete das NKWD Schulz im Jahr 1947, klagte ihn in einem Schauprozess an und verurteilte ihn zu zehn Jahren Zwangsarbeit. Wohl aus Angst vor Unruhen innerhalb der Rostocker Arbeiterschaft verwandte sich der SED-Co-Vorsitzende Wilhelm Pieck in einem Schreiben vom 28. Juli 1947 an den mecklenburgischen SED-Landesvorstand für ihn indem er ausführte, dass "die Entlassung des Rostocker Bürgermeisters, unseres Genossen Schulz, aus dem Gefängnis auf meinen ausdrücklichen Wunsch erfolgt (ist), obwohl Genosse Schulz einen schweren Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen begangen hat. Ich hoffe, daß die Entlassung auch etwas zur Beruhigung der Genossen beiträgt.“[2] Nach vier Monaten Haft wurde Schulz wieder Rostocker Oberbürgermeister, trat aber 1949 zurück, wurde aus der SED ausgeschlossen und floh nach Westdeutschland. Dort arbeitete er wieder für die SPD.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/...

[2] Schwabe, Klaus: Albert Schulz. Ein Leben für soziale Gerechtigkeit und Freiheit, Schwerin 1997, S. 35. http://library.fes.de/pdf-file...