26. März 1955
Weil der Reriker Propst Heinrich Hamann Eltern von Konfirmanden aufforderte, ihm die Nichtteilnahme ihrer Kinder an der sozialistischen Jugendweihe mit einer Unterschrift zu bestätigen, wurden gegen ihn staatsanwaltliche Ermittlungen durchgeführt. Am 26. März 1955 wurde er gegen 22 Uhr von einem Volkspolizisten aufgesucht und unter Gewaltandrohung nach Bad Doberan gefahren, wo ihm zwei Vernehmer nach einem stundenlangen Verhör mitteilten, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt werde.[1]
[1] Vgl. Halbrock, Christian: „Freiheit heißt, die Angst verlieren“ Verweigerung, Widerstand und Opposition in der DDR: Der Ostseebezirk Rostock, Göttingen 2014, S. 86.