9. Februar 1945
Wehrkraftzersetzung 20. Juli 1944
Am 9. Februar 1945 erließ das Berliner Kammergericht Haftbefehl gegen den Zimmerer Herrmann Lichtwaldt aus Meesiger. Er wurde beschuldigt, nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 in Demmin wehrkraftzersetzende Äußerungen gemacht zu haben. Im Haftbefehl stand: „Fluchtverdächtig mit Rücksicht auf die Höhe der wegen dieses Verbrechens zu erwartenden Strafe.“[1]
[1] Vgl. Schmeer, Gunter: Zur Geschichte des antifaschistischen Widerstandskampfes unter Führung der KPD im Gebiet des heutigen Bezirkes Neubrandenburg (1933 - 1945), Herausgeber: Bezirkskommission zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bei der Bezirksleitung Neubrandenburg der SED, Neubrandenburg 1978, S. 50.