10. August 1944
Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg, geboren am 5. September 1902, war Jurist, arbeitete als Regierungsbeamter, war Mitglied der NSDAP aber auch des Kreisauer Kreises. Er gehörte zum engsten Kreis der Verschwörer vom 20. Juli 1944 und wurde deshalb am 10. August 1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Der Abschiedsbrief an seine Frau Charlotte Gräfin von der Schulenburg lautete:
„Mein über alles geliebter Liebling!
Du wirst Dich auf alles gefaßt gemacht haben: Ich bin heute in der Sitzung des Volksgerichtshofs zum Tode verurteilt und zur Vollstreckung des Urteils in der Strafanstalt Plötzensee. Meine Gedanken waren am schwarzen 20. 7. bei Dir und suchten Dich. ….Du mußt, komme, was kommen mag, in Trebbow bleiben und Dich da anklammern. Das ist bestimmt richtig. Küsse jedes meiner Kinder, an denen ich nur Freude gehabt habe, meine heiteren Genien. Und Du, lieber Liebesgenius, behalte mich so lieb, wie ich Dich, ganz fest und ganz vertraut wie von Urbeginn an. Was wir getan, war unzulänglich, aber am Ende wird die Geschichte richten und uns freisprechen. Du weißt, daß mich auch die Liebe zum Vaterlande trieb.
Verzeih allen Kummer, Sorge, Not, die ich über Euch bringe!
Grüße alle Freunde.
Alles, alles Liebe
Immer Dein Fritzi.“[1]
Charlotte Gräfin von der Schulenburg erhielt den Brief zehn Jahre nach seinem Tod.
[1] Behrens, Beate/ Jahnke, Karl Heinz /Geltz, Anne/ Wendt, Inge (Hgg.): Mecklenburg in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 - 1945. Eine Dokumentation, Rostock 1995, S. 157.