1. Januar 1941
Widerstand durch Ausländer Rundfunkverbrechen
Weil er ausländischen Arbeitern gestattete in seiner Wohnung ausländische Sender zu hören, wurde im Jahr 1941 der Vorschnitter Josef Wroblewski zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.[1]
[1] Vgl. Jahnke, Karl Heinz u. A.: Der antifaschistische Widerstandskampf unter Führung der KPD in Mecklenburg 1933 bis 1945, Berlin 1985, S. 201.
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