Widerstand in Mecklenburg-Vorpommern

Güstrow: MfS-Mitarbeiter erschießt zwei Angetrunkene

21. Dezember 1984

Widerstand aus der Evangelischen Kirche Ermordung Güstrower Männer durch MfS

In einer Phase gesteigerten Interesses des MfS, vor allem der Kreisdienststelle Güstrow an Heiko Lietz traf dieser sich am 5. Dezember 1984 mit Bischof Christoph Stier, um seine weitere Friedensarbeit zu beraten. Noch ohne Ergebnis. Drei Wochen später sollte Lietz die Initiative an sich reißen, und für zwei Monate Initialpunkt teilweise heftiger Auseinandersetzungen zwischen sowohl Staat und Kirche als auch Kirche und Gruppen werden.

Ausgangspunkt war die Erschießung zweier Angetrunkener durch einen Mitarbeiter der Kreisdienststelle des MfS Güstrow in der Nacht vom 21. zum 22. Dezember 1984 in Güstrow.[1] Die Staatssicherheit versuchte den Ablauf der Tat zu verschleiern und aus dem MfS-Täter jemanden zu machen, der sich gegen einen Angriff von drei Männern verteidigt hatte. Der Täter wurde nach Berlin versetzt und wenig später aus dem Dienst entlassen. Die Angehörigen der Erschossenen wurden zu Stillschweigen verpflichtet.

Nach außen stellten der Staat aber auch die Theologiestudentin Ines Fleckstein (IM „Gisela“)[2] den Tathergang gänzlich anders dar.[3] Als Heiko Lietz versuchte, den wirklichen Hergang dieser Tat in seiner Heimatstadt zu rekonstruieren, wurde das MfS einmal mehr auf ihn aufmerksam. Veranlasst durch den Mielke-Stellvertreter Rudi Mittig[4] wurden gezielte Maßnahmen gegen ihn entfaltet. MfS-IM „Gisela“ spielte hierbei eine Schlüsselrolle. Die Deutsche Volkspolizei sollte Heiko Lietz beispielsweise unter einem Vorwand den Kfz-Führerschein für befristete Zeit entziehen. Außerdem wurde eine konspirative Wohnungsdurchsuchung angeordnet.[5] Lietz, der sich den Angehörigen der Erschossenen als Seelsorger anbot und von ihnen als solcher in Anspruch genommen wurde, rief Anwalt und MfS-IM Wolfgang Schnur[6] am 1. Januar 1985 an und bat um ein Gespräch.[7] Schnur traf Lietz später in der Taufkapelle der Pfarrkirche Güstrow während eines Friedensgebetes. Hier gedachten Lietz und andere der zwei Erschossenen und einer weiteren verletzten Person. Der Vater eines Todesopfers war unter den Versammelten. Lietz verlas einen Text, den er zuvor mit Bischof Christoph Stier abgesprochen hatte.[8] Dieser hatte darauf bestanden, dass Lietz so wenig wie möglich auf den eigentlichen Güstrower Sachverhalt eingeht.  Im Anschluss zogen sich Lietz, Schnur und der Vater des Opfers in den Gemeinderaum der Kirche zurück. Dort erfuhr Schnur Details des Tathergangs. Er forderte beide auf, zuerst die Untersuchungen der staatlichen Organe abzuwarten.[9]

Der Staat behinderte im Folgenden das Wirken von Lietz und einigen Kirchenangestellten bezüglich der Güstrower Toten mit dem Hinweis darauf, dass die Getöteten nicht Kirchenmitglieder gewesen seien. Der Staat sah eine Einmischung in seine ureigensten Angelegenheiten gegeben. Schnur wies Lietz wiederholt darauf hin, dass er wegen Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeiten belangt werden könne. Lietz hingegen sah sich in einem freien seelsorgerlichen Auftrag, der ihm als Ordiniertem zukam.

Allein wegen des Engagements von Lietz für die Toten von Güstrow trafen sich am 9. Januar 1985 Bischof Stier und Landessuperintendent Friedrich-Karl Sagert mit dem Mitarbeiter für Kirchenfragen beim Rat des Bezirkes Schwerin, Rudolf Franze, und zwei Militärstaatsanwälten. Nachdem ein Brief von Sagert als Einmischung in staatliche Angelegenheiten zurückgewiesen wurde, stellte ein Staatsanwalt fest, dass die Ermittlungen der zuständigen Organe durch Lietz erschwert würden. Sagert verteidigte Lietz und verwies darauf, dass sein Brief vom 1. Januar nicht durch Lietz, sondern durch die gegenwärtige Anfälligkeit der Güstrower Bürger für Schreckensnachrichten, denen klare Informationen entgegengestellt werden müssten, angeregt worden sei. Das Protokoll über dieses Gespräch hält  fest, dass den beiden Kirchenvertretern durch die Anwesenheit der Staatsanwälte deutlich wurde, „auf welche Sache sie sich durch die Reaktionen des Landessuperintendenten Sagert als Kirche eingelassen haben."[10]

Zur selben Zeit wurde Lietz erstmals von zwei Mitarbeitern der KD  Güstrow des MfS zu einer Befragung in die Kreisdienststelle abgeholt. Darüber berichtete Lietz umgehend der Kirchenleitung, woraufhin Stier sich am 13. Januar mit Lietz zu einem weiteren Gespräch traf. Drei Tage später unterrichtete Lietz Schnur persönlich von einer weiteren, soeben beendeten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft.

Lietz war um Deeskalation bemüht. Am 31. Januar 1985 gab der Stellvertreter für Inneres des Rates des Bezirkes Schwerin, Schwoerke, in einem Gespräch mit Bischof Stier und Oberkirchenratspräsident Müller zu verstehen, dass die Untersuchungen gegen Heiko Lietz gemäß § 95 Abs. 1 STPO eingestellt worden seien.[11] Zu diesem Zeitpunkt hatte Lietz bereits ein Gedächtnisprotokoll über seine Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft am 16. Januar angelegt.

Auf dem jährlichen mecklenburgischen Basisgruppentreffen sprach Lietz wenig über die Güstrower Angelegenheiten. Er thematisierte sie aber deutlich auf dem Seminar „Konkret für den Frieden“ Anfang März 1985 in Schwerin. Dort erklärte Lietz den versammelten Vertretern von Friedenskreisen aus der gesamten DDR und Westjournalisten: "Die einzigen 'Dialogpartner' für Vertreter von Friedenskreisen seien oft die Organe des Ministeriums für Staatssicherheit. Er selber habe damit in den letzten Wochen ungute Erfahrungen gemacht."[12] Oberkirchenrat Müller fügte hinzu, „daß in Güstrow kurz vor Weihnachten durch Schußwaffengebrauch von Seiten eines Vertreters des Ministeriums für Staatssicherheit zwei 30jährige Familienväter zu Tode gekommen seien und ein weiterer schwer verletzt im Krankenhaus liege. Lietz habe sich um die Angehörigen gekümmert und sei deshalb in Schwierigkeiten gekommen. Die Kirchenleitung stehe in dieser Sache voll hinter ihm."[13]

 

Noch am 4. März sendeten mehrere Radiostationen in der Bundesrepublik entsprechende Beiträge. Harald Kleinschmid analysierte im Deutschlandfunk zusätzliche Gründe für das Schweigen des Staatssicherheitsdienstes: "Immerhin begann eine Woche nach den tödlichen Schüssen von Güstrow in Polen der Prozeß gegen den Mörder des Priesters Popiluszko.[14] Ein Vorgang, den der Staatssicherheitsdienst der DDR ohnehin mit recht gemischten Gefühlen verfolgt haben dürfte."[15] Am darauffolgenden 5. März berichteten alle überregionalen Zeitungen der Bundesrepublik von den Vorfällen in Güstrow.

 

Gemischte Gefühle hinterließ die Veröffentlichung der Morde aber auch in der Evangelischen Landeskirche Mecklenburgs. Auf der AGF-Sitzung am 20. März 1985 „kritisierte OKR Schwerin die Meldung über den Deutschlandfunk nach den Erklärungen von Präsident Peter M ü l l e r und Heiko L i e t z [...]. Unverständlich sei, dass der Korrespondent  R o e d e r   sich nicht mit Landesbischof S t i e r in dieser Sache abgestimmt habe."[16] Am 19. April ging Müller in einem Gespräch mit Franze auf dessen Anmerkung zu der Berichterstattung mit den Worten ein: „Die Art der Reaktion auf dem Seminar habe verhindert, daß die unterschiedlichsten Versionen, die im Umlauf waren, weiter verbreitet wurden. Offen sei nach wie vor im Zusammenhang mit den Güstrower Ereignissen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Schusswaffengebrauch). Der Landesbischof schließt hier an und weist darauf hin, daß es in unserem Staat nicht möglich sei, die Bevölkerung gut zu informieren. Der Tathergang und die Landeskirche könnten nicht zusammen gesehen werden. Es ginge allein um das Geschehen in Güstrow. Die Information durch den Präsidenten sei verantwortlich geschehen. Es würde auch an der Art der Berichterstattung in der BRD deutlich, daß dort kein Interesse an einem Hochspielen vorhanden war. Es müsse darauf Wert gelegt werden, daß die Berichterstattung über die zu den Güstrower Ereignissen erfolgten Informationen von dem gut verlaufenen Seminar getrennt werden. Schwierig sei es, daß die Kirche durch die ihr beim Rat des Bezirkes gegebenen Informationen zum Mitwisser geworden sei. Das habe sie in eine komplizierte Situation gebracht. Aus diesem Grunde sei auch so auf dem Seminar durch den Präsidenten informiert worden. Der Landesbischof geht dennoch auf die Art und Weise, wie in seiner Anwesenheit Landessuperintendent Sagert gemaßregelt wurde, ein. Herr Schwoerke erwidert: Trotzdem sei das Vertrauen gewachsen, auch wenn manchmal eine deutliche Sprache gesprochen wird. Der Landesbischof geht noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel ein und spricht Zusammenhänge an, die aufgefallen sind (Vorführung von Heiko Lietz während des Gespräches beim Rat des Bezirkes; Abhören des Telefons). Diese Beobachtungen würden es schwer machen, von einem gewachsenen Vertrauen zu sprechen. Herr Schwoerke reagiert und sagt, daß diese Aussagen zur Kenntnis genommen würden. Für die Reaktion sei Verständnis gegeben. Die Übereinstimmung des Gespräches beim Rat des Bezirkes mit dem Termin der Vorführung von Lietz sei zufällig."[17]

 

Während der Friedlichen Revolution wurden die Güstrower Ereignisse  medienöffentlich und anschließend wurde der Fall aufgearbeitet. Im Dezember 2014 konnte ein (neuer) Gedenkstein zu Ehren der Toten vom Dezember 1984 in Güstrow aufgestellt werden.[18]

[1] „Im Anschluss an eine feuchtfröhliche Weihnachtsfeier am Abend des 21. Dezember 1984 verließen drei junge Männer ein Lokal, um sich gemeinsam auf den Heimweg zu machen. Als sie unterwegs am Gelände der MfS-Kreisdienststelle vorbeikamen, schwang sich einer von ihnen auf die Mauer, die das Objekt vor einer möglichen Einsichtnahme abschirmen sollte. Der Aufforderung des Wachleiters, in den Innenhof hinabzusteigen, kam er nicht nach. Stattdessen sprang er von der entgegengesetzten Seite der Umzäunung hinunter. Nachdem der 60jährige Unterleutnant Werner Funke die Verfolgung aufnahm, erblickte er nicht nur den zuvor angesprochenen Mann, sondern auch dessen zwei Begleiter. Als diese sich über den ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehenden Wachmann lustig zu machen begannen, eröffnete dieser das Feuer. Von den Schüssen tödlich getroffen, brach der 30jährige Landmaschinenschlosser Uwe Siatkowski sofort zusammen. Sein gleichaltriger Kollege, Wolf-Dieter Runge, erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Nur der 21jährige Frank Nietsch hatte Glück, er überlebte.“ Langer, S. 40. / http://www.kirche-mv.de/In-Gue...

[2] https://books.google.de/books?...

[3] „3 Männer kamen nach einem Betriebsvergnügen an der KD Güstrow [Kreisdienststelle des MfS] vorbei. Einer benutzte den Zaun als Toilette, worauf er vom Wachhabenden ermahnt wurde das zu lassen. Die 3 provozierten den Wachhabenden ein zweiter Gen. war dazugekommen, so dass der ältere durchdrehte und auf die 3 schoss. Dieser Wachhabende war selbst angetrunken (2,3 Promille) und von der VP [Volkspolizei] zur Stasi versetzt, weil er als ABV [Abschnitts Bevollmächtigter] schon mal drohend in die Decke geschossen hatte. Der Krankenwagenfahrer, der alle 3 abtransportierte sei von der Stasi so lange bearbeitet worden, dass er es als Verkehrsunfall aussagte. Rechtsanwalt Schnur war verständigt worden und wollte die 3 Fam. vertreten, ist aber abgewiesen worden mit der Begründung, dass es keinen Prozess gebe und, falls er nicht verschwindet, die Fam. ihn wegen Belästigung verklagen. Heiko Lietz sei wegen der Sache auch ein paar Mal vorgeladen gewesen. Jörn kannte einen der Toten genauer und wollte von einem näher Betroffenen gern genaues wissen.“  Bericht 22.1.85, BStU, MfS, IM „Gisela“ Band III, Bl. 432f.

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/...

[5] Siehe Operativplan vom 9.1.1985, in: Langer, Kai: Ihr sollt wissen, dass der Norden nicht schläft...: Zur Geschichte der 'Wende' in den drei Nordbezirken der DDR, Bremen/Rostock 1999, S. 40f.

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/...

[7] Ein Mitglied der Rostocker Schalom-Gruppe arbeitete im pathologischen Institut, und erzählte, „dass einer der Toten im Rostocker Krematorium gesetzeswidrig und in Windeseile verbrannt wurde. Laut Gesetz muss jemand der keines natürlichen Todes gestorben ist, von einem Pathologen des Instituts zur Verbrennung freigegeben werden. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt.“ Vgl. BStU, MfS, IM „Gisela“ Bd. III, Blatt 434.

[8] Vgl. Bericht über ein Gespräch mit Heiko Lietz vom 2.1.1985 in dem Kirchgemeinderaum der Pfarrkirche in Güstrow, 3.1.1985; BStU, MfS, IM „Torsten“ Bd. V, Blatt 179-183.

[9] Vgl. ebenda.

[10] "Information" Rat des Bezirkes Schwerin, LHMV RDB SN Z 10/90/ - 26, unpaginiert.

[11] Weil er „aktenkundig gegen Unterschriftsleistung belehrt wurde: - keine Verbindung zu fremden Mächten, deren Einrichtungen und Organisationen; - keine Nachrichten ins Ausland übermitteln oder übermitteln zu lassen oder Aufzeichnungen zu diesem Zweck herzustellen; - keine Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit oder Maßnahmen, die die Gesetze verletzen oder Aufforderungen dazu; - keine Verstöße gegen Ordnungsbestimmungen, insbesondere Veranstaltungsverordnung“ vorzunehmen.“ Vermerk über ein Gespräch mit Vertretern des Rates des Bezirkes Schwerin am 31. Januar 1985; Archiv des OKR der Mecklenburgischen Landeskirche, Schwerin, Bestand: Verhandlungen mit dem Rat des Bezirkes und seinen Kreisen.

[12] Bericht Carl Ordnung vom 4. März 1985, in: Besier, Gerhard: Der SED-Staat und die Kirche 1983 – 1991. Höhenflug und Absturz, Frankfurt a. M. 1995, S. 123-124.

[13] Ebenda.

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/...

[15] Kleinschmidt, Harald: DLF 4. März 1985, 18.05 Uhr., Abgedruckt in BStU, MfS, GVS JHS 352/86 Bl. 118. Mittel und Ziele des DLF waren ein Jahr zuvor in einem "Auskunftsbericht über den 'Deutschlandfunk' "der ZAIG wie folgt charakterisiert: "Oftmals wird auch der Eindruck erweckt, als würden die Medien der DDR nur unvollständig informieren, und daran [wird] die Forderung nach 'Informationsfreiheit' geknüpft." BStU, MfS, ZA, HA II/13, Nr. 1411, Bl. 33 ff, in: Fricke, Karl Wilhelm: Der Deutschlandfunk als Medium politischer Gegnerschaft, in: Neubert, Ehrhart/ Eisenfeld, Bernd (Hg.): Macht - Ohnmacht - Gegenmacht. Grundfragen zur politischen Gegnerschaft in der DDR, Bremen 2001, S. 195.

[16] "Bericht" IM "Torsten" vom 20.März 1985, BStU, MfS, BV Rostock AIM 3275/90 Bd. VI, Bl. 7.

[17] Vermerk über ein Gespräch mit Vertretern des Rates des Bezirkes Schwerin am 19. April 1985, Archiv des OKR der ELLKM 501.11. Verhandlungen mit dem RdB.

[18]  https://www.svz.de/lokales/guestrower-anzeiger/stadt-stellt-sich-auf-seite-der-opfer-id8514906.html / https://www.stadtgeschichte-guestrow.de/6-%C3%BCber-denkmale-in-der-stadt/6-1-zur-bildergalerie-denkmale-in-g%C3%BCstrower/gedenkstein-den-opfern-der-gewalt-1949-1989-neukruger-str/